Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18 Jahren liegt vor: Das plant die Bundesregierung gegen uns Bürger!Über 150 Abgeordnete der etablierten Parteien – darunter weite Teile der Bundesregierung – haben jetzt den Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt, der in der Bundestagssitzung am 18. März 2022 endgültig beschlossen werden soll Wir haben das 49-seitige Papier (hier ist es zu finden:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883000) einer ersten Analyse unterzogen und für euch zusammengefasst.
Eine kurze Übersicht zum Impfpflicht-Gesetz:Weitreichende Änderungen im Infektionsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch
Das neue „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“, wie sich die Impfpflicht formal nennt, greift u.a. in das bestehende Infektionsschutzgesetz, aber auch das Sozialgesetzbuch ein, um der Regierung weitreichende Kompetenzen zu gewähren. Durch eine Änderung im SGB wird z.B. den Krankenkassen ermöglicht, den Impfstatus in den Patientenakten zu speichern – die Vorstufe eines zentralen Impfregisters. Eingegriffen wird auch in das Grundgesetz, genauer gesagt in die körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG, die zwecks Impfzuführung außer Kraft gesetzt wird.
Impfpflicht soll ab dem 1. Oktober 2022 geltenWenn das Gesetz eingeführt wird, werden zunächst alle Bürger zu Beratungsgesprächen aufgefordert. Wer sich diesen „Beratungen“ verweigert oder davon nicht überzeugt werden kann, soll ab dem 1. Oktober 2022 sanktioniert werden, ihm droht dann die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens, vergleichbar mit der Teilnahme an einem Coronaspaziergang oder einem falsch geparkten Auto.
Nur Dreifach-Geimpfte fallen unter das GesetzVon einigen Ausnahmen abgesehen, umfasst das Gesetz nur Personen, die drei Impfungen erhalten haben, als geimpft, alle anderen gelten als Ungeimpft.
Bundesregierung kann Gesetz zukünftig nach Belieben anpassen und ändernIm Gesetzentwurf wird der Bundesregierung zugestanden, per Rechtsverordnung zukünftig die Zahl der Impfungen nach Belieben zu erhöhen (z.B. auf vier oder fünf), sowie den Genesenenstatus zu verkürzen. Dadurch ist Willkür Tür und Tor geöffnet.
Erfolgreiche Abwehr der Impfpflicht: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid!Doch das Gesetz lässt auch eine effektive Möglichkeit zu, sich zu wehren: Mit einem einfachen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beginnt ein langwieriges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, das sich lange hinziehen wird (zumal alle beteiligten Behörden hoffnungslos überlastet sein werden). Dadurch, dass im Gesetz die Erzwingungshaft zur Durchsetzung des Bußgeldes ausgeschlossen wird, wäre selbst eine Geldstrafe für die Behörden nicht einzutreiben. Den Gerichten droht demnach eine beispiellose Einspruchswelle, bundesweit von einer zweistelligen Millionenzahl an Bürgern.
Übrigens: Wer einknickt und sich zwar nach Erlass des Gesetzes, aber vor Zustellung des Bußgeldbescheides, impfen lässt, wird von der Regierung "belohnt", diese Bußgeldverfahren werden von den Behörden gnädigerweise eingestellt.
Befristung bis zum 31. Dezember 2023Formal soll das Gesetz nur ein Jahr und zwei Monate die Möglichkeit eröffnen, Bürger zur Impfung mit Zwangsmitteln zu zwingen. Es könnte aber theoretisch verlängert werden. Dennoch: Das ist – angesichts der Bearbeitungszeit von Bußgeldverfahren – ein sehr überschaubarer Zeitraum. Wer nicht vorher kapituliert, wird mit seinem juristischen Widerstand die Impfpflicht erfolgreich verschleppen können.
Es ist natürlich noch möglich, dass Änderungen durch den Bundestag vorgenommen werden, wenngleich eine Verabschiedung in der vorgelegten Form wahrscheinlich ist. Das Gesetz zeigt: Die Willkür geht weiter, die Regierung wird zu weitreichenden Eingriffen ermächtigt und der Impfpflicht-Wahnsinn ist noch längst nicht ausgestanden, sondern wir sind gerade erst mittendrin. Bereiten wir uns darauf vor – auch juristisch!
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Vor etwa 75 Jahren sagte Hermann Göring vor dem Gericht in Nürnberg aus, er wurde gefragt: ′′ Wie habt ihr das deutsche Volk davon überzeugt, das alles zu akzeptieren?“
Er antwortete:
′Es war einfach, es hat nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun, es hat etwas mit der menschlichen Natur zu tun. Das kannst du in einem Nazi-Regime, sozialistischen, kommunistischen Regime, in einer Monarchie und auch in einer Demokratie tun. Das Einzige, was man tun muss, um Menschen zu versklaven, ist, sie zu erschrecken.
Wenn ihr euch vorstellen könnt, wie ihr Menschen Angst macht, könnt ihr ihnen das geben, was ihr wollt.‘ „
Angst ist das Zauberwort was sie gegen uns verwenden
Zu recherchieren wäre noch, die Höhe der Intensität von Frequenzstrahlung, die bei Kindern zerstörerisch auf Hirn und Herz einwirken. 🧐
Danke Grüße Stefan
der freimaurer carlo schmid hat hinweise geliefert. nur weil sie nicht den auftrag hatten keinen staat zu errichten, heisst es nicht dass dies nachher nicht passiert ist ... da hast du einen denkfehler in deiner argumentation. mfg
DAS obliegt der gesamten Menschheit, sich zu entscheiden.
Sind Wir überhaupt noch in der Lage dazu oder wurde unser Geist schon dermaßen "deformiert", dass WIR nicht einmal mehr fühlen können, was sich menschlich oder trans- bzw. inhuman vor uns auftut. 🤔