Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18 Jahren liegt vor: Das plant die Bundesregierung gegen uns Bürger!Über 150 Abgeordnete der etablierten Parteien – darunter weite Teile der Bundesregierung – haben jetzt den Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt, der in der Bundestagssitzung am 18. März 2022 endgültig beschlossen werden soll Wir haben das 49-seitige Papier (hier ist es zu finden:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883000) einer ersten Analyse unterzogen und für euch zusammengefasst.
Eine kurze Übersicht zum Impfpflicht-Gesetz:Weitreichende Änderungen im Infektionsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch
Das neue „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“, wie sich die Impfpflicht formal nennt, greift u.a. in das bestehende Infektionsschutzgesetz, aber auch das Sozialgesetzbuch ein, um der Regierung weitreichende Kompetenzen zu gewähren. Durch eine Änderung im SGB wird z.B. den Krankenkassen ermöglicht, den Impfstatus in den Patientenakten zu speichern – die Vorstufe eines zentralen Impfregisters. Eingegriffen wird auch in das Grundgesetz, genauer gesagt in die körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG, die zwecks Impfzuführung außer Kraft gesetzt wird.
Impfpflicht soll ab dem 1. Oktober 2022 geltenWenn das Gesetz eingeführt wird, werden zunächst alle Bürger zu Beratungsgesprächen aufgefordert. Wer sich diesen „Beratungen“ verweigert oder davon nicht überzeugt werden kann, soll ab dem 1. Oktober 2022 sanktioniert werden, ihm droht dann die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens, vergleichbar mit der Teilnahme an einem Coronaspaziergang oder einem falsch geparkten Auto.
Nur Dreifach-Geimpfte fallen unter das GesetzVon einigen Ausnahmen abgesehen, umfasst das Gesetz nur Personen, die drei Impfungen erhalten haben, als geimpft, alle anderen gelten als Ungeimpft.
Bundesregierung kann Gesetz zukünftig nach Belieben anpassen und ändernIm Gesetzentwurf wird der Bundesregierung zugestanden, per Rechtsverordnung zukünftig die Zahl der Impfungen nach Belieben zu erhöhen (z.B. auf vier oder fünf), sowie den Genesenenstatus zu verkürzen. Dadurch ist Willkür Tür und Tor geöffnet.
Erfolgreiche Abwehr der Impfpflicht: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid!Doch das Gesetz lässt auch eine effektive Möglichkeit zu, sich zu wehren: Mit einem einfachen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beginnt ein langwieriges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, das sich lange hinziehen wird (zumal alle beteiligten Behörden hoffnungslos überlastet sein werden). Dadurch, dass im Gesetz die Erzwingungshaft zur Durchsetzung des Bußgeldes ausgeschlossen wird, wäre selbst eine Geldstrafe für die Behörden nicht einzutreiben. Den Gerichten droht demnach eine beispiellose Einspruchswelle, bundesweit von einer zweistelligen Millionenzahl an Bürgern.
Übrigens: Wer einknickt und sich zwar nach Erlass des Gesetzes, aber vor Zustellung des Bußgeldbescheides, impfen lässt, wird von der Regierung "belohnt", diese Bußgeldverfahren werden von den Behörden gnädigerweise eingestellt.
Befristung bis zum 31. Dezember 2023Formal soll das Gesetz nur ein Jahr und zwei Monate die Möglichkeit eröffnen, Bürger zur Impfung mit Zwangsmitteln zu zwingen. Es könnte aber theoretisch verlängert werden. Dennoch: Das ist – angesichts der Bearbeitungszeit von Bußgeldverfahren – ein sehr überschaubarer Zeitraum. Wer nicht vorher kapituliert, wird mit seinem juristischen Widerstand die Impfpflicht erfolgreich verschleppen können.
Es ist natürlich noch möglich, dass Änderungen durch den Bundestag vorgenommen werden, wenngleich eine Verabschiedung in der vorgelegten Form wahrscheinlich ist. Das Gesetz zeigt: Die Willkür geht weiter, die Regierung wird zu weitreichenden Eingriffen ermächtigt und der Impfpflicht-Wahnsinn ist noch längst nicht ausgestanden, sondern wir sind gerade erst mittendrin. Bereiten wir uns darauf vor – auch juristisch!
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Es ist doch für die Behörden viel einfacher, nur in einem Fall eine Entscheidung treffen zu müssen.! 😉 Außerdem sind die persönlichen Gründe (krankheitsbedingt z. B.), sehr unterschiedlich.
genau so wie Du es schilderst ist die Völkerrechtliche Lage in der Verwaltung BRiD.
Verwaltung im Handelsrecht
Alles nur Angebote des Handelsgesetzes
und im Personalstatus möglich.
Staat, Verfassung, Volk, Gebiet, Staatsgewalt.
Sind die Garanten des Rechts und der Rechtspflege.
Wir sollten die „Menschen“ aufrufen sich nicht „Zuviel“ um das was nicht „Rechtens“
ist, kümmern.
Sie sollten
verstehen wie wir wieder ins Recht ins Menschenrecht, Völkerrecht, Staatsrecht gelangen.
Es ist umfangreich aber es lohnt sich wieder ein Mensch zu sein.
Glaubt man wirklich das wir uns hinrichten lassen?
Diese korrupte Kreauturen handeln aus Angst denn die sind sich ihren Verbrechen
bewusst . Das ist ein Haufen von Schwächlingen !!!
Nur positiv und entschlossen weiter!!!
also?