+ Neue Coronaschutzverordnung schafft Präsenzpflicht an Schulen ab / Elterliche Selbstauskunft über Testpflicht bleibt bestehen / Testwahnsinn nun auch an Grundschulen +

Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaschutzverordnung verabschiedet – eine genaue Auswertung, welche Gemeinheiten und weiteren Beeinträchtigungen gegenüber den bürgerlichen Freiheiten sich darin verstecken, erfolgt zeitnah. Vorgesehen sind u.a. eine Testpflicht für Eltern, die ihre Kinder in die Kitas bringen (ohne Test darf nur der Eingangsbereich betreten werden) und eine Testpflicht ab der 1. Klasse an Grundschulen.

Bekannt ist aber schon jetzt, dass die Präsenzpflicht an Schulen nach den Ferien aufgehoben wird. Somit können sich Kinder einer Zwangstestung entziehen. Dies bedeutet auch, dass es Schulen untersagt wird, nicht mitgeschriebene Arbeiten und Klausuren als „ungenügend“ zu bewerten. Vielmehr sind die Schulen verpflichtet, Ersatzunterricht anzubieten.

Darüber hinaus wird durch die Landesregierung ein Formular bereitgestellt, mit dem Eltern die persönliche durchgeführte Testung ihrer Kinder bescheinigen können: coronavirus.sachsen.de/download/sms-Bescheinigung-ueber-das-Vorliegen-eines-positiven-oder-negativen-Antigen-Selbsttests-zum-Nachweis-des-SARS-CoV-2-Virus.pdf
Dieses Formular muss von den Schulen akzeptiert und der Schulbesuch ermöglicht werden.

Wir veröffentlichen zeitnah eine Auswertung der neuen Verordnung und helfen weiter, dem Wahnsinn auch juristisch zu begegnen!

FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen

125 comments

Könntet ihr auch mal prüfen, ob die Möglichkeit besteht über ein ärztliches Attest Zutritt zur Kita zu bekommen?
Unglaublich. Vor allm trotz testpflicht Maske im Unterricht. Das is doch total kurios. Ich denke die Tests sind angeblich sicher. Ich arbeite selbst in einer Schule. Wahnsinns Bürokratie.
Nicole
Mit Logik hat das schon lange nichts mehr zu tun. Für mich steht fest, mein Kind bleibt weiter zu Hause. Mit Maske im Unterricht ist unzumutbar.
Gibt es wirklich Leute die Geld für einen freiwilligen Test ausgeben und den Zettel wahrheitsgemäß ausfülle ? 🤔 einfach ausfüllen und abgeben ...
Wenn ich das jetzt richtig sehe, könnte ich ja das Formular ausfüllen ohne mein Kind getestet zu haben!?
Hella
Richtig... Aber Maske quält die Kinder trotzdem
Wir als Elterninitiative sind gerade dran ein Labor zu suchen, dass die Tests auf Inhaltsstoffe usw analysiert. Bei einem Labor sind wir fündig geworden: es hat selbst in Eigeninitiative untersucht und gesundheitsschädliche Substanzen darin nachgewiesen. Daraufhin hat das Labor es angezeigt, dem Hersteller ist daraufhin die Zulassung entzogen worden und nun hat das Labor eine Klage vom Hersteller auf dem Tisch. Genaueres weiß ich leider darüber noch nicht, bin aber dran weiter zu recherchieren. Wir wollen das Labor solidarisch unterstützen und ggf. Spenden sammeln um gegen die Klage anwaltlich vorzugehen.
Gut zu wissen 😉
Andreas Schwarz
Heiko Schrang aktuelles Interview:
https://www.bitchute.com/video/mGq6YUQEXVc/
Ich werde mich nicht testen lassen und ich werde auch keine Eltern kontrollieren und ich werde mich nicht impfen lassen, ich mache diesen Mist nicht mit. Bin Erzieherin.
Ich frage mich immer öfters, wie man ein hochbewachtes Capitol in US "überfallen"werden konnte ... und in DE schafft man es nicht mal ... eine Zwielichtige Gestalt wie Kretschmer ... aus den Landtag zu tragen wie es man mit DR Fiechtner gemacht hat .... Wenn ich bedenke, WER denen den Lebensunterhalt zahlt und was EIGENTLICH deren Aufgabe sein sollte ... wäre das eigentlich angebracht .... wenn ich bedenke ... ein Angestellter in meiner Firma würde so handeln wie es die eigentlich angestellten des Volkes tun ... wäre der schon achtkantig auf der Strasse ... mit ... sorry ... Arschtritt
Pyp Si
Ich bin Friseur und laut meiner Kenntnis reicht auch der Selbsttest/ das ausgefüllte Formular 🥳 zum Friseurbesuch aus.
Ronny Thiele
Ein Gefährdung, bei unsachgemäßer Handhabung nasaler Antigentests, Verletzungen herbeizuführen, obwohl kein dringender Verdacht besteht an Corona erkrankt zu sein, verstößt meiner Meinung nach gegen die UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 3: Wohl des Kindes  
Abs 1.
"Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."

Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung

Abs. 1
" Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut."
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