+ Neue Coronaschutzverordnung schafft Präsenzpflicht an Schulen ab / Elterliche Selbstauskunft über Testpflicht bleibt bestehen / Testwahnsinn nun auch an Grundschulen +Die Landesregierung hat heute eine neue Coronaschutzverordnung verabschiedet – eine genaue Auswertung, welche Gemeinheiten und weiteren Beeinträchtigungen gegenüber den bürgerlichen Freiheiten sich darin verstecken, erfolgt zeitnah. Vorgesehen sind u.a. eine Testpflicht für Eltern, die ihre Kinder in die Kitas bringen (ohne Test darf nur der Eingangsbereich betreten werden) und eine Testpflicht ab der 1. Klasse an Grundschulen.
Bekannt ist aber schon jetzt, dass die Präsenzpflicht an Schulen nach den Ferien aufgehoben wird. Somit können sich Kinder einer Zwangstestung entziehen. Dies bedeutet auch, dass es Schulen untersagt wird, nicht mitgeschriebene Arbeiten und Klausuren als „ungenügend“ zu bewerten. Vielmehr sind die Schulen verpflichtet, Ersatzunterricht anzubieten.
Darüber hinaus wird durch die Landesregierung ein Formular bereitgestellt, mit dem Eltern die persönliche durchgeführte Testung ihrer Kinder bescheinigen können:
coronavirus.sachsen.de/download/sms-Bescheinigung-ueber-das-Vorliegen-eines-positiven-oder-negativen-Antigen-Selbsttests-zum-Nachweis-des-SARS-CoV-2-Virus.pdf Dieses Formular muss von den Schulen akzeptiert und der Schulbesuch ermöglicht werden.
Wir veröffentlichen zeitnah eine Auswertung der neuen Verordnung und helfen weiter, dem Wahnsinn auch juristisch zu begegnen!FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen
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