Die FREIEN SACHSEN aus Mittelsachsen sind jetzt auch bei Telegram!Auch im Gebiet der alten Landkreise Döbeln, Freiberg und Mittweida gibt es jetzt einen lokalen Nachrichtenkanal der FREIEN SACHSEN. So bietet sich die Möglichkeit, noch mehr lokale Inhalte zu verbreiten, die in einem großen Kanal vielleicht untergehen oder einen Großteil räumlich nicht allzu sehr interessieren würden.
Ihr kommt aus Mittelsachsen? Oder wohnt in der direkten Umgebung und euch interessiert, was dort passiert? Dann folgt dem Kanal! Und: Natürlich darf auch gerne etwas Werbung gemacht werden!http://t.me/freie_mittelsachsen
In der Resolution 2361 verbietet der Europarat klar und deutlich Sanktionen gegen Impf-Verweigerer.
Auszug aus 7.3 (der Resolution):
7.3 in Bezug auf die Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate:
7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte;
7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, weil er möglicherweise gesundheitliche Risiken hat oder sich nicht impfen lassen möchte;
Vor wenigen Tagen wurde im Europarat die Resolution 2361 verabschiedet. Diese enthält faszinierende Artikel zu unserem Schutz, die wir einfordern können und sollten. Sämtliche Beschlüsse der Regierung - die Impf-Verweigerer diskriminiert - verstoßen fortan gegen diese Resolution und stellen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
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Die Resolution wird hier analysiert: https://www.youtube.com/watch?v=Nuw3SboK_qU&t=6s
Zur original Resolution (Englisch): https://pace.coe.int/en/files/29004/html
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Der Europarat steht für die ständige Suche nach einem verbesserten Schutz der Menschenrechte. Eine seiner größten Errungenschaften ist die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950. Jede Bürgerin und jeder Bürger eines Unterzeichnerstaates, der die in der Konvention garantierten Rechte als verletzt betrachtet, kann klagen. Bedingung: Der Rechtsweg im eigenen Land muss erschöpft sein.
Klagen können Einzelpersonen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Urteile des Gerichtshofes sind für den betroffenen Staat bindend. Das gesamte Verfahren - vom Eingang der Beschwerde bis zur Verkündigung des Urteils - wird vom Gerichtshof durchgeführt. Das Ministerkomitee des Europarates überwacht die Umsetzung der gerichtlichen Urteile.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/europarat-615806
Sind Europarats-Resolutionen binden?
Wir debattieren Resolutionen, die streng genommen nicht bindend sind. Aber: Auch in Europa müssen Menschenrechte immer wieder thematisiert und durchgesetzt werden. Alle Länder werden vom Europarat beobachtet, Missstände werden angeprangert.
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FREE_SAXONIA. FERTSCH! 😅