🔥🔥🔥 SEHR WICHTIG! GEHT DAMIT ZU SCHULEN, ÄMTERN, ARBEITGEBERN, etc!Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung über Alltagsmasken Er empfiehlt eine maximale Tragedauer von zwei Stunden mit anschließender 30-minütiger Erholungspause;Zusammenfassung lt. Querdenken Anwalt (
@RA_Ludwig)
:- Jeder Arbeitgeber muss seinem Arbeitgeber arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten
- Jede Schulleitung muss jedem Schüler arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten
- Ohne solche Untersuchung darf niemand zum Maskentragen verpflichtet werden
- Wenn jemand Maske trägt, dann maximal 2 Stunden und dann ist zwingend eine Pause von 30 Minuten erforderlich
- Mit diesem Schreiben der DGUV haftet jeder von Euch als Arbeitgeber, Schulleiter und Lehrer. Lasst Euch das nicht gefallen
- Als Schüler oder Arbeitnehmer: Besteht auf eine ärztliche Untersuchung, verweigert das Maskentragen bis dahin. Und besteht auf Eure Pausen
Stellungnahme Markus Haintz:
t.me/FaktenFriedenFreiheit/5323
Quellen:
-
Bund Verlag-
DGUV