Wenn genug Personal da ist: AfD-Fraktion im Erzgebirgskreis hat Verständnis für Entlassung Ungeimpfter!Während der Bürgerprotest kurz davor ist, die Impfpflicht für Medizin und Pflege zu kippen, kommt die AfD im Kreistag des Erzgebirgskreises mit einem wirren Antrag daher. Zwar wird gefordert, die Impfpflicht aus dem Infektionsschutzgesetz zu entfernen, aber im gleichen Antrag heißt es: Wenn genügend geimpfte Mitarbeiter bereit stehen, können Ungeimpfte entlassen werden. Das ist mindestens undurchdacht, eher eine Spaltung.
In Chemnitz verweigerte die Ratsfraktion PRO CHEMNITZ / FREIE SACHSEN der dortigen AfD, mit der grundsätzlich gut zusammengearbeitet wird, deshalb die Zustimmung zu dieser Vorlage. Im Erzgebirgskreis wird dieser Einwand leider von den Verantwortlichen ignoriert.
Wir lassen uns nicht in benötigte oder unbenötigte Mitarbeiter spalten. Wir wollen diese Impfpflicht in Gänze abschaffen. Dieser Antrag ist ein verheerendes Signal und gehört geändert!FREIE SACHSEN:
@freiesachsen
Verstehendes Lesen sollte man erstmal selber erbringen. Hauptsatz und Nebensatz stehen in direktem Zusammenhang.
Kurz:
Solange ... nicht gewährleistet, dann keine Beschäftigungsverbote.
Also der Schluss daraus lautet:
Wenn gewährleistet... dann Beschäftigungsverbot.
Das steht nunmal so da.
Vor allem muss dieses betrügerische Schuldgeld System weg. Wer versteht wie das funktioniert, der wird hell wach.
Wichtig ist, dass wir verstehen, dass es nicht um Corona geht. Corona hat die Verbrechen nur sichtbar gemacht und diese Sumpfkreaturen aus dem Schatten ins Licht gezogen.
Diese Kreaturen wie ein Söder, versuchen gerade das Fähnchen in den Wind zu drehen und sich als Held darzustellen. Bei 2 Systemwechseln haben sich diese Verbrecher immer gerettet und konnten in perfektionierter Form weiter machen.
👍🕯️
https://t.me/freiesachsen/3196
Warum tun jetzt einige bei der AfD (Echte? Oder Halbe?), als könnte man den Text des Antrages nicht verstehen?
Verstehendes Lesen sollte man erstmal selber erbringen. Hauptsatz und Nebensatz stehen in direktem Zusammenhang.
Kurz:
Solange ... nicht gewährleistet, dann keine Beschäftigungsverbote.
Also der Schluss daraus lautet:
Wenn gewährleistet... dann Beschäftigungsverbot.
Das steht nunmal so da.