Dresden: „Mission-Lifeline“ darf „Schlepperorganisation“ genannt werden
Das Landgericht Dresden wies jetzt eine Klage der in Dresden ansässigen, angeblichen Seenotretter von „Mission Lifeline“ zurück. Die AfD-Dresden hatte im Wahlkampf um das Amt des Dresdner Oberbürgermeisters unter anderem per Flugblatt die „Förderung von Schlepperorganisationen mit Steuergeldern“ kritisiert.