Dresden: „Mission-Lifeline“ darf „Schlepperorganisation“ genannt werden

Das Landgericht Dresden wies jetzt eine Klage der in Dresden ansässigen, angeblichen Seenotretter von „Mission Lifeline“ zurück. Die AfD-Dresden hatte im Wahlkampf um das Amt des Dresdner Oberbürgermeisters unter anderem per Flugblatt die „Förderung von Schlepperorganisationen mit Steuergeldern“ kritisiert.

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Diese sogenannten Seenotretter werden dringend auf unseren Pflegestationen und in unseren Pflegeheimen gebraucht, wenn sie für diese Arbeit qualifiziert sind. Das werden die Fachleute dort entscheiden. Man muss nicht Arbeit vor den Küsten fremder Kontinente suchen, wenn wir im Lande mehr als genug eigene Hilfsbedürftige und Kranke zu versorgen haben.
*Krass* Hießen die nicht mal "Weisse Flotte"?
Früher hiess das Sklavenfänger.
Schaun wir mal, wie lange die Richter noch weiter machen dürfen.