"In den Gremiensitzungen im Landkreis Saarlouis gilt derzeit keine Maskenpflicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis entschieden"

"Die (zwei AfD-Kreistagsmitglieder) wollten in den Gremien des Kreistags Saarlouis keine Masken tragen und hatten mit einem Eilantrag gegen die Maskenpflicht auf ihren Sitzplätzen geklagt"

"Nach Auffassung des Gerichtes besteht derzeit während der Sitzungen keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gremien des Kreistags Saarlouis ... Das heißt, dass in diesen ab sofort keine Masken mehr getragen werden müssen. Zudem entschied das OVG, dass Landrat Lauer vorläufig dazu verpflichtet ist, es sanktionsfrei zu dulden, dass auf den Sitzplätzen keine Maskenpflicht gilt.

In der Begründung ... steht auch, dass die Entscheidung über eine Maskenpflicht während der Sitzungen dem Kreistag obliege und dort ein entsprechender Beschluss in der Geschäftsordnung gefasst werden muss. Dieser liege bisher nicht vor"

archive.is/qOqn7

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Dieser Art von Begründungen haben wir die Ermächtigungsgesetze u verdanken. Das sind nämlich keine inhaltlichen Urteile zur Sache, sondern es geht lediglich um Formaljuristisches, was faule Juristen ja lieben zu tun. Geht schneller, hält aber nicht lange vor..