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Christian Jech
Vor 5 Jahren noch hätte man es nicht für möglich gehalten was heutzutage in Deutschland möglich ist, Politiker die sich Hetzend gegen jeden äußern, der ihre falsche Politik, kritisiert
Ob es Gewalt frei bleiben muss ,Zweifel ich an,da hier massiv gegen das Grundgesetz gearbeitet wird,sollten wir uns mit Artikel 20 Absatz 4 zur Wehr setzen,und das heißt für mich alle Optionen in Betracht zu ziehen.
Das hat alles zu lange gedauert. Ich werde nun seit 20 Jahren geprügelt, ich bin ein sogenannter Querulant und Nestbeschmutzer, gefeuert nach brutalem Mobbing, welches auch durch die rechtsprechende Gewalt, die ausführende Gewalt und den Rechtssekretärinnen der Gewerkschaft ver.di befeuert wurde. Da lesen www.grundrechte-netzerk.de, der Artikel 20 Absatz 4 greift nicht, da die 3 Gewalten alle gemeinsam gegen Artikel 1 Absatz 3 i.V. Artikel 19 Absatz 1 und 2, sowie Artikel 20 Absatz 3 verstoßen. Sie verlachen und verhöhnen den Souverän (sie Artikel 20 Absatz2) der ihnen regelmäßig mit verfassungswidrigem Wahlrecht die Legitimation erteilt. Also sind beide Seiten in Sachen Rechtsstaat wankelmütig, sie lieben den Doppelstandard wenn er denn zum eigenen Vorteil reicht. Es lebe die zwei Drittel Gesellschaft.