Hier wäre die Hochqualitätsbilderversandoption angezeigt gewesen. Wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob ich es am Ende wirklich gelesen gewollt haben würde.
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Das ist dann wohl § 130 StGB
Gibt es das noch irgendwo in einer lesbareren Auflösung?
Da kann man sich alle Varianten ab 1871 ansehen.