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Vo Na
Gibt es eine Stellungnahme eines Juristen dazu, ob und wann eine "Gegendemo" eine strafrechtlich relevante Störung einer Versammlung ist, wo genau die Grenze verläuft, um noch nicht von Landzwang zu sprechen?
Vo Na
Wer eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich stört, daß er

1.den Versammlungsraum unzugänglich macht, ... §§ 285f StGB.
Vo Na
Das sind Sachen, die möglicherweise noch nie angezeigt wurden. Denn bislang hätten eher nur "Linke" demonstriert. Und Rechte taten das bislang nicht.
Nun demonstrieren erstmals Rechte.
Damit kommt es zum erstenmal zu einem Aufeinandertreffen, was die Frage nfh Stören, Sprengen oder Landzwang erst möglich macht.