Zulässig sind ausschließlich zum Versand, zur Lieferung oder zur Abholung vorgesehene Telefon- und Onlineangebote; die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, sofern die Übergabe kontakt- und bargeldlos außerhalb der Geschäftsräume erfolgt.”
Die Begründung dazu lautet:
Zulässig ist die Bereitstellung von Waren zur Abholung, wenn die Übergabe kontakt- und bargeldlos erfolgt. Dies kann durch Zahlung mittels Bank- oder Kreditkarte, Vorauszahlung oder gegen Rechnung erfolgen.”
Thüringen ist seit Jahren Ziel undemokratischer Umstände von politischen Spitzenebenen. Das Thema Exstasi in Entscheiderpositionen war in Brandenburg wieder aktuell.Jedenfalls ein möglicher erpressbarer Nährboden dem alten Rechtssystem BRD entgegen zu arbeiten.Die Frage ist, wieso so viele Thüringer mit DDR Erfahrung dazu schweigen und Totalitarismus nicht erkennen