+ Proteste schon in über 50 Städten: Die sächsischen Montagsdemos gehen weiter! +Währends Kretschmers Polizeiapparat versucht, die Protestbewegung zu stoppen, breitet sich der Widerstand aus. Noch nie - seit dem Frühjahrslockdown 2020 - gingen an einem Montag in mehr Städten Bürger auf die Straße, als heute. Und auch bei den vielen Versammlungen und Spaziergängen steigt die Teilnehmerzahl stetig. Wo vor wenigen Wochen noch ein Dutzend Bürger standen, sind die Zahlen heute dreistellig. Und wo schon mehrere hundert Bürger auf der Straße waren, klettern sie weiter.
Diese Entwicklung lässt hoffen und der Montag ist unser Tag! Gleichzeitig müssen wir den Protest aber auch darüber hinaus dorthin tragen, wo er gehört wird: Vor die Stadtverwaltungen und Landratsämter, vor die Sitze der Verantwortlichen dieser fatalen Corona-Politik!.Die Montagsproteste sind dabei ein wichtiger Mosaikstein in unserer breit aufgestellten Protestbewegung - wir müssen aber darüber hinaus wirken!
Hier gibt es eine (unvollständige) Bildübersicht, wo überall in Sachsen Bürger auf die Straße gegangen sind. Diese Bilder machen Mut. Zeigt sie anderen Mitstreitern!https://freie-sachsen.info/2021/in-ueber-50-staedten-die-saechsische-protestlawine-rollt/FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen
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Es ist schwer durch eine Türe zu gehen wo man anfangen muß selber zu hinterfragen und zu denken.
Den Schritt können sie aber nur allein gehen.
Sie werden aber danach feststellen das sie dort nicht der einzigste sind!
Abteilung für Familiensachen
Az.:
2 F 192/21
In der Familiensache
K.
- Betroffene
Verfahrensbeistand:
Rechtsanwalt T.
wegen Erörterung Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG, einstweilige Anordnung
ergeht am 13.04.2021 wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung folgender
Beschluss
1.
Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der
stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der
Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-
Bedeckung zu tragen.
2.
Der unter Ziff. 1 genannten Schulleitung wird verboten, aufgrund der unter Ziff. 1
getroffenen Anordnung gegenüber der Betroffenen Maßnahmen zu ergreifen, die
diese gegenüber den Mitschülern ungleich behandeln, beispielsweise das Kind
aufgrund der obigen Anordnung vom Klassenverband zu isolieren oder vom Unterricht
auszuschließen oder seinen Sitzplatz mit besonderen Vorrichtungen zu versehen.
3. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
4. Kosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
5. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Das Personal gab sich richtig Mühe, aber die Zustände sind unter aller Sau. Teils bis zu eine Stunde warten, das man auf die Bettpfanne darf.
Corona ist nicht das Problem, sondern die Gier der privaten Betreiber. Krankenhäuser sind nun mal keine Wirtschaftsbetriebe!
Die Mehrheit der Mitarbeiter sprach sich gegen die Maßnahmen aus. Einziger Vorteil: statt 3 durften nur 2 Betten pro Zimmer sein..
Das gleiche gilt für alle ehemaligen Polizisten, Politiker,...