Ich sage nur Grundgesetz §20 Abs. 4, Widerstandsrecht gegen alle, die die Demokratie abgeschafft haben und andere Abhilfe (gerichtlich) war nicht möglich!
XYZ
Erst schaffen die Hassprediger, die unablässig Hass gegen die Opposition predigen, gar offen ankündigen, sie würden verhindern, dass die AfD in die Regierung kommt, die Grundrechte und die Demokratie, hier speziell das Wahlrecht ab, und dann jammern sie über Hassmails, wenn sie für ihren Putsch gegen den Souverän scharf kritisiert werden und legen die Ermittlungsbehörden, die Schwerstverbrecher regelmäßig und in großem Stil frei rumlaufen lassen, mit Strafanzeigen wegen Majestätsbeleidigung lahm. Noch lahmer, als die eh schon sind. Die wichtigste Aufgabe dieser sog. Ermittlungsbehörden ist mittlerweile die Kriminalisierung von Regierungskritik unbescholtener Bürger. Gegen echte Kriminalität gehen sie kaum mehr vor. Der sog. Verfassungsschutz und die sog. Ermittlungsbehörden schützen die Regierung der Einheitsparteien vor der Verfassung und vor den Grundrechten der Bürger, sie sind, ebenso, wie der ÖRR und die sonstigen Hofberichterstatter am Putsch der Machthaber gegen das Volk maßgeblich beteiligt.
Ecki
Deren Putschversuch, wie einst Soze Scheidemann 1918 die Weimarer Putsch-Republik ausrief, klappt eben nicht mehr so einfach, gelle, Ihr Radausozialisten?!
Nur Hassmails? So billig kommt der rotversiffte Bürokratenwurm nicht davon. Jeden Tag nen Überfall aufm Weg zum Büro, mit ner saftigen Watschn und ner Portemonnaie-Leerung wäre das mindeste.
Welche Verfassung meinst du?