Demnach stellt das im Arbeitsvertrag zugesicherte Essen des Kellners ein Einkommen dar. Dieses dürfe folglich bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen mit berücksichtigt werden. Der sogenannte geldwerte Vorteil liegt demnach auch dann vor, wenn der Hartz-IV-Bezieher das bereitgestellte Essen gar nicht in Anspruch nimmt. (AZ: B 4 AS 83/20 R

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/08/berlin-hartz-iv-kellner-aufstocker-kostenloses-essen-anrechnung.html

1 comment

Menschen im Leistungsbezug kann man ruhig auf den bürokratischen Weg nötigen. Gehören eben in den Augen Mancher zum Humankapital. 🙄😪😬🤔