Warum sammeln die FREIEN SACHSEN derzeit eigentlich Unterstützungsunterschriften auf den Rathäusern?In weiten Teilen Sachsens ist es bereits möglich, auf den Rathäusern für die Kommunalwahlantritte der FREIEN SACHSEN zu unterschreiben. Gelegentlich erreichen uns jedoch Fragen zu den Abläufen oder auch die Bitte, noch einmal zu erklären, warum wir dies beispielsweise (im Gegensatz zu den etablierten Parteien oder schon länger bestehenden Wählergruppen) eigentlich machen müssen. Wir wollen an dieser Stelle Aufklärung betreiben
I. Wer noch nicht in einem kommunalen Gremium sitzt, muss sogenannte Unterstützungsunteschriften sammelnDa die FREIEN SACHSEN erst im Februar 2021 gegründet wurden (wir haben übrigens gestern Geburtstag gehabt!), sitzen zwar Akteure der FREIEN SACHSEN bereits in einigen Stadträten und Kreistagen, aber sie sind damals noch nicht für die FREIEN SACHSEN angetreten. Deshalb müssen wir für alle Antritte, ob zum Stadt- bzw. Gemeinderat oder Kreistag, Unterstützungsunterschriften sammeln. Auch neue Akteure, z.B. die Wagenknecht-Partei, müssten entsprechende Unterstützungsunterschriften sammeln, wenn sie zur Kommunalwahl antreten wollen. Bisher sind wir aber in den meisten Regionen die einzigen, die sammeln.
II. Wo können diese Unterstützungsunterschriften abgegeben werden?Leider NUR im Rathaus. Zu allen anderen Wahlen, die es in diesem Land gibt (Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl) darf auf Formularen, die beispielsweise per Internet oder Post verschickt werden können, unterschrieben werden. Nur für die Kommunalwahlen schreibt das Gesetz vor, dass auf dem örtlichen Rathaus, meist beim Einwohnermeldeamt, unterschrieben werden. Teilweise ist die Unterschriftenabgabe (wie z.B. in Leipzig beim „Amt für Statistik und Wahlen“ sogar noch in ein externes Gebäude ausgelagert. Diese Hürde für die kommunale Ebene ist natürlich vollkommen unverhältnismäßig, zeigt aber, welche Angst das Establishment vor neuen Kräften auf der niedrigsten politischen Ebene hat. Denn: Wir wollen dieses Land von unten verändern.
III. Wann können die Unterstützungsuunterschriften abgegeben werden?In den meisten Regionen schon jetzt, sprich ab sofort. Aber noch nicht überall: Die Landkreise und Städte geben die Wahl jeweils separat bekannt, erst ab dann kann gesammelt werden. In folgenden Landkreisen / kreisfreien Städten ist es bereits möglich, zu unterschreiben: Erzgebirgskreis, Landkreis Leipzig, Landkreis Zickau, Mittelsachsen Nordsachsen, Stadt Leipzig, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und im Vogtlandkreis. Wer dort wohnt, sollte sich bitte die Zeit nehmen, um auf seinem Rathaus zu unterschreiben. Denn: Wir müssen einplanen, wo am Ende noch Unterstützungsunterschriften fehlen und ggf. verstärkte Werbeaktionen stattfinden müssen, so dass wir nur die Unterstützungsunterschriften einplanen können, die wirklich bereits abgegeben worden sind. Dienstage und Donnerstage bieten sich durch die langen Öffnungszeiten der Behörden bereits an.
IV. Wann ist es im Rest von Sachsen möglich, zu unterschreiben?Voraussichtlich ab Beginn der nächsten Woche wird es im Kreis Bautzen und der kreisfreien Stadt Chemnitz möglich sein, für die Wahlteilnahme zu unterschreiben. Eine Woche später folgen die kreisfreie Stadt Dresden und der Landkreis Meißen. Sprich: In der zweiten Märzwoche ist es dann flächendeckend möglich, seine Unterstützungsunterschrift abzugeben.
Wenn Ihr auf den Rathäusern gewesen seid und eure Unterstützungsunterschrift abgegeben habt, freuen wir uns über eine kurze E-Mail an kontakt@freie-sachsen.info, ob alles geklappt hat und ggf. welche Nummer Euer Unterschriftenzettel hatte.FREIE SACHSEN: Wir vernetzen den Widerstand – folgt uns bei Telegram!
@freiesachsen
Geh halt weiter deine Stimme ABGEBEN, in einer WahlURNE versenken …
interessierte Kreise
behaupten, die Wahlen in der BRD seien ungültig.
Das ist eine Lüge.
Es gibt ein Urteil des BVerfG vom 25.07.2012, welches keineswegs alle Wahlen seit 1956 für ungültig erklärt. Das sind Lügen, verbreitet, um die Menschen einzulullen, zu belügen und vom Widerstand, beispielsweise auf der Straße, abzuhalten im Sinne des Regimes. Das BVerfG hat lediglich eine "verfassungsrechtliche Prüfung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl 2011 I S. 2313)" getätigt. Es ging ausschließlich und nur um die: "Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag" in dieser Gesetzesänderung aus 2011 und nicht um die Wahlen seit 1956. (Zitate aus dem Urteil und der Pressemitteilung des BVerfG)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-058.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html
https://t.me/+CohuWN0owq9lNzc0
Link wird bald gelöscht.
Gehört genau so mit zu dem Lug und Trug der heutigen Zeit!
Warum dann freie Sachsen wählen? Da wird immer unterstützt...
Bei AFD heißt ist bringt eh nichts... Klar, sind auch V-Leute drin die gute Arbeit leisten und das Bild teilweise so negativ nach außen tragen.
https://t.me/+CohuWN0owq9lNzc0
Wird den Link bald löschen
Eine Diktatur beendet man durch eine Revolution, aber da sind wir meilenweit entfernt.
interessierte Kreise
behaupten, die Wahlen in der BRD seien ungültig.
Das ist eine Lüge.
Es gibt ein Urteil des BVerfG vom 25.07.2012, welches keineswegs alle Wahlen seit 1956 für ungültig erklärt. Das sind Lügen, verbreitet, um die Menschen einzulullen, zu belügen und vom Widerstand, beispielsweise auf der Straße, abzuhalten im Sinne des Regimes. Das BVerfG hat lediglich eine "verfassungsrechtliche Prüfung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl 2011 I S. 2313)" getätigt. Es ging ausschließlich und nur um die: "Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag" in dieser Gesetzesänderung aus 2011 und nicht um die Wahlen seit 1956. (Zitate aus dem Urteil und der Pressemitteilung des BVerfG)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/bvg12-058.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html