DDR 2.0: Früher Mauer, heute Wegzugssteuer. Republikflucht bleibt Republikflucht, nur mit besserem Marketing.

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Wuerde mich nicht schrecken. Wenn ich weg bin, bin ich weg.
Die Mauer ist heute halt Digital und im Gesetz verankert. Während Ungebildete und die Armut mit Geldgeschenken empfangen werden, müssen die Denker und Macher bluten
Bad Cop>Dead Cop>Good Cop
Wegzugssteuer gab's schon beim schnauzbart, damals nannte man sie Reichsfluchtsteuer, also alles beim alten genau wie damals.
Nix neues gab es schon in Rom. Wurde zum Freikaufen vom Feudal-Herren übernommen. Später beim Kaiser und beim Führer als Reichsfluchtsteuer. Und schon immer in der BRD. Also wo ist jetzt das Problem?
Mka Wum
Eine Frechheit diese Steuer.
Wo bleibt die Zuzug Steuer würde einiges ändern
m n
Wo bleibt die Zuzug Steuer würde einiges ändern
Wieso, weil sie dann mehr Geld zum verschenken hätten? 😏
Jürgen Huhn
Unseren Politiker fehlt Wahrhaftigkeit.”””
Meine Politiker sind das definitiv nicht
Tony Montana
Ich bin schon 2017 abgehauen denn ich wusste, was kommt...
Christian
Abartig
Dora Weise Schnatterente
Von 1976 bis 83 kämpften wir um die Ausreise aus der DDR,mit allem was dazu gehörte.,83 endlich der Freikauf.wenn ich das hier lese, kommen ganz finstere Erinnerungen hoch......welch eine Entwicklung in fast 50 Jahren 😢😢😢
Dr Hfuhruhurr
Reichsfluchtsteuer gab es doch schon mal... 🤔
Andrea Gehrken
Gab es die ganze Zeit schon?
Natürlich. Sklaven und Lohnsklaven (modern Steuerzahler/Nettozahler) mussten sich schon immer Freikaufen. EH du bist Humankapital, wer konsumiert und zahlt damit Dividenden fließen können? Ali vom Bürgergeld oder Karsten der Steuerzahler? Selbst Bürgergeldempfänger sind wichtig um dem Steuerzahler zu erklären, wofür er soviel abdrücken muss. Und hoffentlich fühlst du dich gut dabei, denn nur eine soziale Gesellschaft ist eine erstrebenswertes Gesellschaft. Also drücke ab und konsumiere, damit die Gesellschaft funktioniert.
Lol die Zahlen lieber einmal wegzugs Steuern als für immer Einkommen und Gewerbe Steuern lol
Reine Privatpersonen, die keine Anteile an Kapitalgesellschaften besitzen, sind von der Wegzugsbesteuerung nicht betroffen. Sie können ihren Wohnsitz ohne direkte steuerliche Konsequenzen ins Ausland verlegen.
Wir sind seit 2020 weg.