GEZ-Abzocke immer dreister: Jetzt soll der Rundfunk-Beitrag wieder steigen!Während immer mehr Bürger nicht bereit sind, für die Propaganda der Regierung monatlich zu zahlen, plant die etablierte Politik bereits die nächste Beitragserhöhung. Die nächste Erhöhung des sogenannten Rundfunk-Beitrages, der GEZ-Zwangsgebühr, wird geplant.
Doch der Widerstand wächst ebenfalls, die Zahl derjenigen, die keinen Cent mehr zahlen, steigt weiter. Es wird Zeit, die GEZ-Gebühren abzuschaffen - wer die Propaganda der Regierung hören oder sehen will, soll selber dafür zahlen.FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram!
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Und woher sollten die Spezialisten die gestiegenen Summen für ihre gelieferten Kriegsgeräte, Munition, ihre Feriengäste und ihre Abgaben an den Herren des Hauses (Vermieter) herholen? Sie können’s nur durch Steuererhöhung Zwangsgebührenerhöhung und so manch noch nicht erfundene Erpressungsgelder bekommen. Denn Sie, die Papier Geld Weg-Geber, sind nicht produktiv, sie sind auch keine Selbständige, sie sind nur Diener des Volkes(?) oder nur Diener des Hausherren?
Ich dachte Ihr wollt FREI sein,dann kommt auch endlich ins handeln und hört auf zu jammern
Hohe Gehälter, extrem hohe Pensionen und Abfindungen! Also weg mit dem Linksextremen Staatsfernsehen oder Privatisieren.
Die Zwangsgebühr der öffentliche-rechtlichen Medien bleibt zwar auch nach dem Urteil bestehen, die GEZ hat es aber künftig deutlich schwerer an ihr Zwangsgeld zu kommen.
👉🏻 Empfindliche Niederlage für GEZ-Geldeintreiber!
Die Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen, ist nicht legal - denn die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, sagt das Landesgericht in Tübingen. Das Gericht monierte die Praxis der Rundfunkanstalten, sich die Kompetenzen einer staatlichen Behörde anzumaßen.
Im ewigen Kampf gegen diese Personen, die die Segnungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks nicht mit ihren Gebühren unterstützen wollen, haben die Geldeintreiber eine empfindliche Niederlage einstecken müssen, als die 5. Zivilkammer des LG Tübingen nun eine Zwangsvollstreckung in Höhe von 572,96 Euro für nicht legal erklärte.
👉🏻 Der Tenor des Urteils: "Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.
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