Ist dieser Typ ein Pädo?

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Da sind fast alle pädophil.... nicht umsonst schützen sie sich gegenseitig und unsere Fachkräfte 👿 Satan's Brut!!
Nur mal so am Rande... Wer eine 16 jährige "belästigt" ist noch lange kein Pädo... Damit heiße ich das nicht in Ordnung was dieses kranke 🐷 beabsichtigt hat.. 🙄
Abu Domingo
99,999999% aller Politiker sind Pedos, Mörder, korrupt oder alles auf einmal.
Abu Domingo
Andreas
Wer auf 16yo steht, ist kein Pädo.
Du solltest definitiv von der Popo drchleuchtet werden.
Abu Domingo
Andreas
Was ist die Popo?
Die Polizei
Abu Domingo
Die Polizei
Selbst wenn ich eine 16jährige ficken würde (tue ich nicht) wäre das nicht strafbar. Was willst du also mit deiner "Popo"? Kannst mir das mal erklären? Mehr als Steuergeldverschwendung käme bei ner Aktion nich rum *grins*
Abu Domingo
Andreas
Selbst wenn ich eine 16jährige ficken würde (tue ich nicht) wäre das nicht strafbar. Was willst du also mit deiner "Popo"? Kannst mir das mal erklären? Mehr als Steuergeldverschwendung käme bei ner Aktion nich rum *grins*
Du hast eigentlich recht. Pedos wie dich sollte jeder normale Mensch einfach so ums Eck bringen dürfen. Ohne Involvierung der Popo, die Schweinchen schützen Abfall wie dich.
Abu Domingo
Du hast eigentlich recht. Pedos wie dich sollte jeder normale Mensch einfach so ums Eck bringen dürfen. Ohne Involvierung der Popo, die Schweinchen schützen Abfall wie dich.
Soll ich zur "Popo" und dich anzeigen? Kein Problem - geht schnell. Telegramm ist für Gestalten wie dich kein rechtsfreier Raum mehr seit Durov mit der eu kooperiert. Selbst wenn einer sagen würde "ich bin Pädo" könnte er dich für solche Ausfälligkeiten anzeigen.
Abu Domingo
Andreas
Soll ich zur "Popo" und dich anzeigen? Kein Problem - geht schnell. Telegramm ist für Gestalten wie dich kein rechtsfreier Raum mehr seit Durov mit der eu kooperiert. Selbst wenn einer sagen würde "ich bin Pädo" könnte er dich für solche Ausfälligkeiten anzeigen.
Hahaha, halts Maul Pedo und sei froh, dass du dich darauf verlassen kannst von korrupten Politikern und Polizisten grschüzt zu werden. Und wie genau habe ich dich bedroht Kinderficker? Erklär uns das mal gang genau. 🤣🤣🤣🤣
Abu Domingo
Hahaha, halts Maul Pedo und sei froh, dass du dich darauf verlassen kannst von korrupten Politikern und Polizisten grschüzt zu werden. Und wie genau habe ich dich bedroht Kinderficker? Erklär uns das mal gang genau. 🤣🤣🤣🤣
Paragraphen 241 und 158 Stgb. Wieso die Nachfrage? Schiss oder zu faul zum googeln? Wie gesagt... is Urlaubszeit, da habsch vielleicht bisschen mehr Zeit zum Anzeigen schreiben...
Abu Domingo
Andreas
Paragraphen 241 und 158 Stgb. Wieso die Nachfrage? Schiss oder zu faul zum googeln? Wie gesagt... is Urlaubszeit, da habsch vielleicht bisschen mehr Zeit zum Anzeigen schreiben...
Hahahaha, Pedo, wo hbe ICH dich perverses Schwein bedroht? Nirgends. Und jetzt sei leise und pass auf, dass dich niemand erwisch. 🤣🤣🤣🤣
Abu Domingo
Hahahaha, Pedo, wo hbe ICH dich perverses Schwein bedroht? Nirgends. Und jetzt sei leise und pass auf, dass dich niemand erwisch. 🤣🤣🤣🤣
"Pedos wie dich sollte jeder normale Mensch einfach so ums Eck bringen dürfen" Anzeige ist vielleicht schon raus.
Abu Domingo
Andreas
"Pedos wie dich sollte jeder normale Mensch einfach so ums Eck bringen dürfen" Anzeige ist vielleicht schon raus.
Und wie ist das eine persönliche Drohung? Du bist offenbar nicht nur ein potentieller Kinderficker, sondern auch noch dazu schwerst verblödet. 🤣🤣🤣🤣
Abu Domingo
Und wie ist das eine persönliche Drohung? Du bist offenbar nicht nur ein potentieller Kinderficker, sondern auch noch dazu schwerst verblödet. 🤣🤣🤣🤣
Der Kern des Problems
Der Satz „Leute wie dich sollte jeder ungestraft umbringen dürfen können“ sagt im Klartext:
Es gibt eine Gruppe von Menschen („Leute wie dich“),
die man töten darf,
und zwar ohne rechtliche Folgen.
Das ist keine normale Meinungsäußerung („Ich mag dich nicht“), sondern die Forderung, dass Tötung dieser Personen straflos sein soll. Das deutsche Recht schützt das Leben und die körperliche Unversehrtheit sehr hoch. Wer öffentlich sagt, bestimmte Menschen seien vogelfrei und dürften umgebracht werden, überschreitet die Grenze der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG).
Die wichtigsten Strafvorschriften
1. § 130 StGB – Volksverhetzung (der treffendste und häufigste Vorwurf)
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Genau das macht der Satz: Er fordert Gewalt/Willkür (Tötung ohne Strafe) gegen eine bestimmte Personengruppe bzw. den Angesprochenen als Angehörigen dieser Gruppe. „Ungestraft umbringen dürfen“ ist eine klassische Aufforderung zu Gewaltmaßnahmen. Die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, ist bei solchen Äußerungen (besonders öffentlich oder online) in der Regel gegeben.
2. § 241 StGB – Bedrohung
Wer jemanden mit einem Verbrechen (z. B. Totschlag/Mord) oder bestimmten schweren Taten bedroht, macht sich strafbar.
„Leute wie dich“ richtet die Aussage direkt an die angesprochene Person und stellt in Aussicht, dass sie (und ihresgleichen) getötet werden dürften. Aus Sicht eines objektiven Beobachters kann das als ernsthafte Bedrohung wirken – egal, ob der Sprecher es „nur so gesagt“ hat.
3. § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat (hier: Tötung) auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, droht trotzdem bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Der Satz fordert im Ergebnis dazu auf, dass solche Tötungen straflos möglich sein sollen.
Warum das kein „freier Meinungsaustausch“ ist
Meinungsfreiheit schützt auch scharfe, abstoßende und falsche Meinungen. Sie schützt aber nicht:
die Aufforderung zu Gewalt,
die Erklärung, bestimmte Menschen seien des Lebensschutzes nicht würdig,
die Schaffung einer Atmosphäre, in der andere sich ermutigt fühlen könnten, tatsächlich Gewalt anzuwenden.
Das Bundesverfassungsgericht und die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze: Wer das Lebensrecht einer Gruppe oder Person in Abrede stellt und Gewalt fordert, greift die Menschenwürde an und gefährdet den öffentlichen Frieden.
Abu Domingo
Andreas
Der Kern des Problems Der Satz „Leute wie dich sollte jeder ungestraft umbringen dürfen können“ sagt im Klartext: Es gibt eine Gruppe von Menschen („Leute wie dich“), die man töten darf, und zwar ohne rechtliche Folgen. Das ist keine normale Meinungsäußerung („Ich mag dich nicht“), sondern die Forderung, dass Tötung dieser Personen straflos sein soll. Das deutsche Recht schützt das Leben und die körperliche Unversehrtheit sehr hoch. Wer öffentlich sagt, bestimmte Menschen seien vogelfrei und dürften umgebracht werden, überschreitet die Grenze der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Die wichtigsten Strafvorschriften 1. § 130 StGB – Volksverhetzung (der treffendste und häufigste Vorwurf) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Genau das macht der Satz: Er fordert Gewalt/Willkür (Tötung ohne Strafe) gegen eine bestimmte Personengruppe bzw. den Angesprochenen als Angehörigen dieser Gruppe. „Ungestraft umbringen dürfen“ ist eine klassische Aufforderung zu Gewaltmaßnahmen. Die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, ist bei solchen Äußerungen (besonders öffentlich oder online) in der Regel gegeben. 2. § 241 StGB – Bedrohung Wer jemanden mit einem Verbrechen (z. B. Totschlag/Mord) oder bestimmten schweren Taten bedroht, macht sich strafbar. „Leute wie dich“ richtet die Aussage direkt an die angesprochene Person und stellt in Aussicht, dass sie (und ihresgleichen) getötet werden dürften. Aus Sicht eines objektiven Beobachters kann das als ernsthafte Bedrohung wirken – egal, ob der Sprecher es „nur so gesagt“ hat. 3. § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat (hier: Tötung) auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, droht trotzdem bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Der Satz fordert im Ergebnis dazu auf, dass solche Tötungen straflos möglich sein sollen. Warum das kein „freier Meinungsaustausch“ ist Meinungsfreiheit schützt auch scharfe, abstoßende und falsche Meinungen. Sie schützt aber nicht: die Aufforderung zu Gewalt, die Erklärung, bestimmte Menschen seien des Lebensschutzes nicht würdig, die Schaffung einer Atmosphäre, in der andere sich ermutigt fühlen könnten, tatsächlich Gewalt anzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht und die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze: Wer das Lebensrecht einer Gruppe oder Person in Abrede stellt und Gewalt fordert, greift die Menschenwürde an und gefährdet den öffentlichen Frieden.
Pedos sind keine Menschen. 😉
Abu Domingo
Pedos sind keine Menschen. 😉
Doch. Sieht der Gesetzgeber auch so wie ich. Bistn Straftäter, der zur Anzeige gebracht wird.
Slava Ukraini
Abu Domingo
Andreas
Slava Ukraini
Nicht überraschend, dass du als Pedo die Kreaturen unterstützt, die dich mit Film- und Fotomaterial versorgen
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