Die Regierung schickt am letzten Tag des Jahres 2020 das Gesetz zum "Freitesten" aus dem Lockdown auf den Weg. Die Novelle zum Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz schafft Ausnahmeregelungen für Personen, von denen lediglich eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht - durch negative Testergebnisse oder eine in den vergangenen drei Monaten durchgemachte Erkrankung. (...) Ein negatives Testergebnis kann auch als Auflage für das Betreten (und Befahren) von Betriebsstätten und für das Betreten (und Befahren) von bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit bestimmt werden. Analog dazu werden die gleichen Bestimmungen für Veranstaltungen eingeführt. (...) Zudem können künftig Massentests auch "zur Ermöglichung des Betretens von Betriebsstätten und des Besuchs von Veranstaltungen" durchgeführt werden.