• Die Corona-Justiz — Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke klagt gegen das Notstands-Regime — doch der #Rechtsstaat versagt. Teil 2/2.
In dem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz des Rubikon-Herausgebers Jens Wernicke gegen diverse Vorschriften der sogenannten Corona-Verordnungen ist inzwischen eine erste Entscheidung ergangen (1). Diese fällt, wie erwartet, ablehnend aus. Heute Näheres zur Argumentationsstrategie des Gerichts, die nach Auffassung des Autors auf tönernen Füßen steht. Der Gesamteindruck: die Begründung für die Abweisung der Klage erscheint substanzlos. Das Gericht drückt sich um die vom Kläger aufgeworfenen Kernfragen herum. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. — weiter lesen
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