Kotztüten bereithalten, Freunde!

1981 wurde die 17-jährige Frederike vergewaltigt und bestialisch ermordet.

Ihr Mörder, ein Migrant namens Ismet, wurde verurteilt. Er ging in Berufung. Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Jahre später konnte ihm der Mord dann doch nachgewiesen werden. Dummerweise kann man in Dummland für dieselbe Tat nicht zweimal verurteilt werden. Eine Gesetzesänderung wird von den Altparteien verhindert.

Frederikes Vater kämpft seit 40 Jahren für Gerechtigkeit, Frederikes Mörder lebt bis heute unbehelligt in Deutschland.

Zum Video: https://youtu.be/6xSwmKcX0FE

37 comments

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Wolfgang ❌
Jewgen
Es sollte jedoch möglich sein, den gleichen Fall aufgrund von neuen Beweise eröffnen. Nur so kann man dafür sorgen, dass man nicht durchkommt, weil man einen Richter besticht. Es wird bestimmt einen anderen geben, der die Bestechung nicht annimmt. Außerdem dauern relativ kleine und simple Fälle schon teilweise mehrere Jahre an. Von Rechtssicherheit würde ich nicht sprechen, wenn man drei Jahre warten muss, ob sich jemand wegen einem Verkehrsunfall meldet oder nicht. Ein widriger Bescheid von Arbeitsamt, dem man innerhalb der Frist widersprochen wird, wird rechtsgültig - Wat ne Rechtssicherheit wenn Unrecht zu Recht wird!
Auch der, deiner Ansicht nach, rechtswiedrig erteilte Bescheid, der sofort Rechtskraft erlangt, ist ein Zeichen für Rechtssicherheit, denn jetzt weißt du genau, welche Rechtsfolgen gegeben sind.
Ob das ungerecht ist (ich finde ja), steht beim Thema Rechtssicherheit nicht zur Debatte

Es geht hierbei darum, dass etwas abgeschlossen wird und auch der Mensch mit einer Sache abschließen kann.

Stell dir vor, es gäbe keine Verjährung und du küsstest das Knöllchen von vor x Jahren bezahlen - inklusive Zinsen natürlich, nur weil einem Sachbearbeiter deine Akte zufällig in die Hände fällt.

Du weißt genau, wenn nach 3 Monaten kein Brief kommt, obwohl du mit +30 kmh geblitzt wurdest, hat der Staat seine Chance vertan, dich zur Rechenschaft zu ziehen.
Genau das ist mit Rechtssicherheit gemeint.
Das muss (vielleicht leider) auch für einen mutmaßlichen Mörder gelten. Wurde er freigesprochen, ist und bleibt er frei.
Wolfgang ❌
Heinz Karfunkel
Selbstjustiz ist ja verboten! Bei Rot über die Ampel fahren aber auch. Ich als Vater hätte keine abwägungsprobleme
Ich erinnere einfach mal an den Fall in Emden um 2011 herum.

Ein 17-Jähriger war festgenommen worden, mutmaßlich hatte er die elfjährige Lena sexuell missbraucht und ermordet.
Ein Jugendlicher hatte auf Facebook zur Selbstjustiz aufgerufen, "Lasst uns
das Schwein tothauen".

Rund 50 Leute standen damals vor dem Polizeirevier und forderten die Herausgabe das mutmaßlichen Täters.
Später stellte sich heraus, dass der 17-Jährige fälschlicherweise inhaftiert worden war.

Er war unschuldig!
Wolfgang ❌
Na dann bist du ja das beste Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte.
Bin schon davon ausgegangen, dass du es nicht akzeptieren kannst! Typischer Fall von Realitätsverlust/-Verweigerung eben…
Wolfgang ❌
Chris
Bin schon davon ausgegangen, dass du es nicht akzeptieren kannst! Typischer Fall von Realitätsverlust/-Verweigerung eben…
Könnte ich von dir jetzt genauso behaupten. Hast du denn auch Argumente oder kannst du nur auf der persönlichen Schiene?
Revo Luzzer
Wolfgang ❌
Auch der, deiner Ansicht nach, rechtswiedrig erteilte Bescheid, der sofort Rechtskraft erlangt, ist ein Zeichen für Rechtssicherheit, denn jetzt weißt du genau, welche Rechtsfolgen gegeben sind. Ob das ungerecht ist (ich finde ja), steht beim Thema Rechtssicherheit nicht zur Debatte Es geht hierbei darum, dass etwas abgeschlossen wird und auch der Mensch mit einer Sache abschließen kann. Stell dir vor, es gäbe keine Verjährung und du küsstest das Knöllchen von vor x Jahren bezahlen - inklusive Zinsen natürlich, nur weil einem Sachbearbeiter deine Akte zufällig in die Hände fällt. Du weißt genau, wenn nach 3 Monaten kein Brief kommt, obwohl du mit +30 kmh geblitzt wurdest, hat der Staat seine Chance vertan, dich zur Rechenschaft zu ziehen. Genau das ist mit Rechtssicherheit gemeint. Das muss (vielleicht leider) auch für einen mutmaßlichen Mörder gelten. Wurde er freigesprochen, ist und bleibt er frei.
Es sollte dabei aber schon ein Unterschied geltend gemacht werden können, wenn einem Kind der Hals bis zur Wirbelsäule durchtrennt und 10 weitere male auf sie eingestochen wurde. Hierin liegt moralisch und menschlich ein himmelweiter Unterschied zum Knöllchen. Immerhin lebt dieser Täter unbehelligt sein Leben weiter und könnte wieder straffällig geworden sein oder werden. Die Tat ist an Grausamkeit kaum zu überbieten und deutet auch klar auf eine schwere und extremste Störung der Verhaltensdynamik des Täters hin. Er wäre oder käme als potentieller Wiederholungstäter in Betracht, denn ein Bedauern ist ja nicht zu erkennen. War er in Behandlung? Ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit geblieben etc. Deshalb ist der Richterspruch nicht rechtssicher. Auf dem Papier vielleicht ja, aber für die Allgemeinheit war der Freispruch eine katastrophale Entscheidung... Es würde mich nicht wundern, wenn der Täter diesen Freispruch sogar als gerecht empfindet.
Wolfgang ❌
Revo Luzzer
Es sollte dabei aber schon ein Unterschied geltend gemacht werden können, wenn einem Kind der Hals bis zur Wirbelsäule durchtrennt und 10 weitere male auf sie eingestochen wurde. Hierin liegt moralisch und menschlich ein himmelweiter Unterschied zum Knöllchen. Immerhin lebt dieser Täter unbehelligt sein Leben weiter und könnte wieder straffällig geworden sein oder werden. Die Tat ist an Grausamkeit kaum zu überbieten und deutet auch klar auf eine schwere und extremste Störung der Verhaltensdynamik des Täters hin. Er wäre oder käme als potentieller Wiederholungstäter in Betracht, denn ein Bedauern ist ja nicht zu erkennen. War er in Behandlung? Ist er eine Gefahr für die Allgemeinheit geblieben etc. Deshalb ist der Richterspruch nicht rechtssicher. Auf dem Papier vielleicht ja, aber für die Allgemeinheit war der Freispruch eine katastrophale Entscheidung... Es würde mich nicht wundern, wenn der Täter diesen Freispruch sogar als gerecht empfindet.
Nein! "Moralisch gesehen mag da ein Unterschied bestehen, juristisch aber nIcht!

Du darfst dich ja über den Freispruch aufregen, sogar darüber, dass der mutmaßliche Täter den Freispruch gerecht empfindet (was wiederum sein gutes Recht ist).
Vor dem Gesetz müssen aber alle gleich behandelt werden, auch wenn einem persönlich manchmal nicht gefällt.

Halten wir uns nicht an diesen Grundsatz, wird alles beliebig. Und wozu das führt, sehen wir in den letzten Jahren.

Bspw. Mautdaten: Hoch und heilig wurde versprochen, dass die Daten nur zur Mauterfassung genutzt werden dürfen. Mittlerweile sind wir mindestens bei der Aufklärung schwerer Verbrechen.

Während der letzten Monate hat die EU einen Beschluss ausgearbeitet, demzufolge praktisch die komplette Privatsphäre ausgehebelt wird. Bilddateien sollen automatisch gescannt werden, Kommunikation mitgelesen werden, E2E-Verschlüsselung soll verboten bzw. die Anbieter verpflichtet werden, eine Backdoor einzubauen.
Alles natürlich im Kampf gegen Kinderpornografie.
Ich bin leider nicht auf dem aktuellsten Stand, wie weit die mit ihrem Vorhaben sind.

Ich möchte aber keinesfalls in einer Welt leben, in der ich auf Schritt und Tritt überwacht werde(n kann).
Auch nicht wegen Kinderpornos, zumal ja nicht gesagt ist, dass es dabei bleibt.

Schaut man sich die aktuelle Entwicklung an, in der eine "Cancel-Culture" Gang und Gäbe ist, befürchte ich das Schlimmste. Und deshalb spreche ich mich auch im konkreten Fall gegen eine Ausnahme von bewährten Grundsätzen aus.
Wolfgang ❌
Stephan
Und? Wo ist der Zusammenhang? Hier ist die Tatsache ja wohl bewiesen... So lange es nicht Deine Tochter ist, kannst Du ja gern einen auf Gutmensch machen. Ich will Dich sehen, wenn es Deine eigene Familie betrifft.
Der Zusammenhang liegt in der Selbstjustiz, die manche Leute (hier) wohl gerne ausleben würden.

Wenn du für so eine minimale intellektuelle Transferleistung nicht in der Lage bist, solltest du vielleicht gar nicht erst anfangen zu "dIskutieren".
Kommt eh nichts Gescheites bei rum. 🤦
Wolfgang ❌
Stephan
Du bist so gut! Heil Dir! Gott schütze Dich und bewahre Deine Genialität. Endlich hast Du mich erleuchtet, dass Du der wahre Gott und Übervater bist. Heil Dir! Depp!
Naja, der Depp bist wohl eher du. Denn du hast keine Argumente und kannst bestenfalls beleidigen. Obwohl - ich weiß ja von wem es kommt, dementsprechend bist du noch nicht mal beim Beleidigen sehr erfolgreich. Ich bemitleide dich.
Selbstbild vs Fremdbild. Aber okay :)
Wolfgang ❌
Nein! "Moralisch gesehen mag da ein Unterschied bestehen, juristisch aber nIcht! Du darfst dich ja über den Freispruch aufregen, sogar darüber, dass der mutmaßliche Täter den Freispruch gerecht empfindet (was wiederum sein gutes Recht ist). Vor dem Gesetz müssen aber alle gleich behandelt werden, auch wenn einem persönlich manchmal nicht gefällt. Halten wir uns nicht an diesen Grundsatz, wird alles beliebig. Und wozu das führt, sehen wir in den letzten Jahren. Bspw. Mautdaten: Hoch und heilig wurde versprochen, dass die Daten nur zur Mauterfassung genutzt werden dürfen. Mittlerweile sind wir mindestens bei der Aufklärung schwerer Verbrechen. Während der letzten Monate hat die EU einen Beschluss ausgearbeitet, demzufolge praktisch die komplette Privatsphäre ausgehebelt wird. Bilddateien sollen automatisch gescannt werden, Kommunikation mitgelesen werden, E2E-Verschlüsselung soll verboten bzw. die Anbieter verpflichtet werden, eine Backdoor einzubauen. Alles natürlich im Kampf gegen Kinderpornografie. Ich bin leider nicht auf dem aktuellsten Stand, wie weit die mit ihrem Vorhaben sind. Ich möchte aber keinesfalls in einer Welt leben, in der ich auf Schritt und Tritt überwacht werde(n kann). Auch nicht wegen Kinderpornos, zumal ja nicht gesagt ist, dass es dabei bleibt. Schaut man sich die aktuelle Entwicklung an, in der eine "Cancel-Culture" Gang und Gäbe ist, befürchte ich das Schlimmste. Und deshalb spreche ich mich auch im konkreten Fall gegen eine Ausnahme von bewährten Grundsätzen aus.
Bewährte Grundsätze gelten nicht in einer Bananenrepublik, wobei ich kein spezielles Land damit meine. Es gibt genügend Beispiel, wie eine Krähe der anderen kein Auge aushackt und zu fleißige Angestellte gekündigt werden.
Wolfgang ❌
Jewgen
Bewährte Grundsätze gelten nicht in einer Bananenrepublik, wobei ich kein spezielles Land damit meine. Es gibt genügend Beispiel, wie eine Krähe der anderen kein Auge aushackt und zu fleißige Angestellte gekündigt werden.
Das ist aber kein Grund, auf Grundsätze zu verzichten bzw. Unrecht gegeneinander aufzurechnen.
Im ungünstigen Fall bist du derjenige, der diesen Schutz und die Rechtsstaatlichkeit braucht.