Es gibt meines Erachtens gar kein Bundes Versammlungsgesetz. Das sind Landesgesetze, welche sich aber ähneln. Wenn diese Frau wirklich Anwältin ist, sollte Sie darauf hinweisen. Es gibt auch keinen Ostersonnabend. Es gibt Ostersonntag und Ostermontag.
Dein Erachten ist falsch, Art. 8 GG ist da eindeutig:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Da steht ja auch nix von Bundes-Versammlungsgesetz. Das Versammlungsrecht leitet sich allerdings aus dem Grundgesetz ab. Und das ist Bundessache. Und mit Ostersamstag kann man meines Erachtens schon den Samstag des Osterwochenendes benennen. 😜
Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht (z. B. Impfschäden, Krankenhauskeime, OP-Fehler) und keine Verwaltungsrechtlerin. Für mich ist es auch der Ostersamstag, weil ich "der Samstag in der Osterzeit" zu umständlich finde. Neben dem GG gibt es Versammlungsgesetze in den einzelnen Ländern, die aber nicht das GG aushebeln dürfen.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Das Versammlungsrecht leitet sich allerdings aus dem Grundgesetz ab. Und das ist Bundessache.
Und mit Ostersamstag kann man meines Erachtens schon den Samstag des Osterwochenendes benennen. 😜
Aber verstehe dieses Hinterfragen