Halb so schlimm! Zum GlĂŒck hat er den Schwachkopf nicht "beleidigt"!

#Aschaffenburg #Afghane

17 comments

Show 3 more comments
Ich hoffe die "Psychiatrie" hat auch gendergerechte Toiletten und bunte Koran. Ausgabestellen !!! 🙄🙄😜😜😁😁
König Drosselbart
"öffentliches Entkleiden" đŸ€”... War der Nackt?...
Bellizistenhammer
Im Wald, da ist ein Loch zu graben
und rein damit mit solchen Gaben.
Ja genau,als jemand der 2 Kriege miterlebte, zieh ich mich auch gern aus,klopp auf mein MĂ€del ein.Und ja ,kleine Kinder wĂŒrd ich auch am liebsten an nem Dönerspieß sehn. Ironie aus.Kein Asyl, keine DurchfĂŒtterung in Psychatrien diesen Untermenschen
Geli E.
Es ist doch immerwieder erstaunlich wieviel innerhalb kĂŒrzester Zeit ĂŒber die TĂ€ter bekannt wird obwohl es vorher jahrelang keine Erkenntnisse gab
Wilde Tiere sollte man einsperren oder einschlÀfern
Claudia Schuster
Ja, Tim, genau, Schwachkopf zu posten ist ein schlimmeres Vergehen! Ich verstehe die Polizisten nicht; jeder sollte sich doch wehren dĂŒrfen, wenn so ein Irrer wild um sich prĂŒgelt oder man sollte ihm in einem solchen Fall eine Spritze verpassen, dass er eine lange Weile schlĂ€ft. 😀
Lola Glass
Wen interessiert es? Abschieben und zwar schnell!!
Dreizehn Acht
Von solchen gibt es tausende in Deutschland und Europa, wie der hier( man beachte die harten Strafen):
Der heute siebenundvierzigjĂ€hrige in Somalia geborene, in ... bei Kassel lebende Angeklagte ist somalischer StaatsbĂŒrger und geschieden. Zu seinen sechs Kindern, die bei seiner geschiedenen Ehefrau in B. leben, unterhĂ€lt er regelmĂ€ĂŸigen Kontakt. Der Angeklagte ist derzeit ohne festen Wohnsitz. Sein aufenthaltsrechtlicher Status ist derzeit vorlĂ€ufig insofern geklĂ€rt, dass er bislang nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nach dem AufenthG erhalten hat.....
Am 18.02.2009 erkannte das Amtsgericht Kassel im Strafbefehlswege wegen Diebstahls auf eine Geldstrafe von 15 TagessĂ€tzen zu je 6,00 €.
Am 23.04.2009 erkannte erneut das Amtsgericht Kassel im Strafbefehlswege wegen SachbeschĂ€digung auf eine Geldstrafe von 30 TagessĂ€tzen zu je 10,00 €.
Letztmalig verurteilte in das Amtsgericht Kassel durch Strafbefehl vom 18.12.2013 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 50 TagessĂ€tzen zu je 15,00 €.
https://openjur.de/u/758766.html
Name Klar
Und wir finanzieren wieder die Klinikkosten 
,
Der hĂ€tte lĂ€ngst tot sein mĂŒssen....geĂ€schert und irgendwo weggekippt oder (noch von Nutzen) verfĂŒttert an notleidende Tiere
Sollte man nicht wieder ĂŒber die EinfĂŒhrung der Todesstrafe nachdenken? Spart in solchen FĂ€llen Abschiebung und HaftplĂ€tze.
Dreizehn Acht
Frank
Es ist nicht zu fassen, wie unfĂ€hig sich unser Rechtsstaat in diesen Dingen zeigt. So einer hĂ€tte gleich nach der ersten AuffĂ€lligkeit abgeschoben werden mĂŒssen.
Der (und seine Sippe) hĂ€tte erst garnicht hier sein dĂŒrfen. Es ist auch keine UnfĂ€higkeit, es ist absolut gewollt.