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Lieber Thomas und Team , vielen Dank für die DÜ mit Deinen Gast heute Abend. Freue mich schon auf Dienstag wieder und auch auf Dein neues Video. Du bist der Beste! Wünsche Dir u Dein Team einen guten Start in die neue Woche. Mal sehn was uns da wieder für ein Wahnsinn, Irrsinn gezeigt wird.
Wow wow wow - toller Gast- Ich fände es toll, wenn nan einige Sachen wie Person oder juristische Person irgentwo nachlesen kann.Inzwischen kann jedem Kritiker sowas passieren. Und ein PS. Der weiße Hut hat wirlich besser gepasst.
Vielen Dank Herr Knorr und DC für die interessante Sendung! Schließe mich Karins Meinung an: Der weiße Hut sah zum Anzug wirklich sehr gut aus und wünsche allen hier eine gute Woche!
Als ich die DÜ um 20.30 eingeschaltet habe dachte ich nur „wow😳“ ob des sehr guten Erscheinungsbilds des DC, wirklich sehr edel angezogen inkl. Hut 💪🏼💪🏼💪🏼
Es tut mir leid wenn ich Wasser in den Wein schütten muss. Aber die so genannten „rechtlichen Ausführungen“ von Herrn Knorr waren aus meiner Sicht eine Katastrophe.
Nur zwei simple Beispiele:

Juristische Pesonen hat er als „Sachen“ beurteilt. Tatsächlich sind juristische Personen wie z.B. AG‘s, GmbH‘s, rechtsfähige Vereine eigene Rechtssubjekte mit Rechten und Pflichten. Diese können z..B. Eigentum an Grundstücken erwerben oder müssen Steuern zahlen. Kann und darf das ein Ball oder eine Zange als „Sache“ auch? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

Zweites Beispiel:

Im Gegensatz zur Ansicht von Herrn Knorr sind Verwaltungsakte („Bescheide“) auch gültig wenn sie keine Unterschrift tragen, aber erkennbar von einer Behörde als Absender erlassen wurden und hinreichend bestimmt sind. Alles im so genannten VerwaltungsVerfahrensgesetz geregelt. Gilt übrigens auch für mündliche Verwaltungsakte, die der Polizeibeamte gegenüber dem Bürger im Straßenverkehr ausspricht („heute fahren Sie nicht mehr, Sie sind nicht verkehrstüchtig“ o.ä.)

Dann hat er sich über das ihm zugestellte Schreiben der Staatsanwaltschaft Potsdam aufgeregt das natürlich ordnungsgemäß zugestellt wurde, genauso wie der Strafbefehl an ihn. Nachdem er an der Hauptverhandlung nicht teilnahm bzw. der Strafbefehl rechtskräftig wurde mangels Einspruch kam dann das Schreiben der Staatsanwaltschaft Potsdam mit der Zahlungsaufforderung. Alles korrekt.
Was er nur so am Rande erwähnt hat (vielleicht ihm auch nicht bekannt ist), er kann die so genannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (wegen nachgewiesener entschuldigter Abwesenheit im Ausland und damit entschuldigter Nichtkenntnisnahme vom Strafbefehl durch Auslandsaufenthalt). Er wird also in die Lage versetzt gegen den ergangenen Strafbefehl vorzugehen. Was die vorgeworfene Urkundenfälschung an geht, ist es ein großer Unterschied ob er eine farbige Kopie des Fahrzeugscheins vorgelegt hat oder eine Schwarz-Weiss-Kopie (erstellen einer unechten Urkunde zum Verwenden im Geschäftsverkehr, was der Fahrzeugschein ist, er aber wieder bestritten hat und deshalb nach 267 StGB strafbar ist).

Uns so ging es weiter, weshalb ich dringend davor warne solche „Tipps“ zu beherzigen, wenn der Tipp-Geber offensichtlich selbst wenig oder gar keine Kenntnis von der Gesetzeslage hat!
Ich wünsche Robert K. alles Gute auf seinem Weg und hoffe, dass er einen Durchbruch schafft.
Ich habe mich jahrelang mit Kommerz beschäftigt und hatte gute Teilerfolge- habe „Entwürfe“ zurückgeschickt und Originale verlangt, Unterschriften eingefordert etc etc…….. letztendlich siegte IMMER die Gewalt- und die liegt nunmal in der Verwaltung.
Mein Fazit lautet, dass ich Einlassungen vermeide und dass ich, wann immer es angebracht erscheint die Bediensteten, Beamten und Angestellten wo auch immer „persönlich“ in die Verantwortung bringe.
Sobald ich mich auf deren Rechtsweg begebe, kann ich nur verlieren, denn dafür haben die schon gesorgt.
Wenn ich ein Recht einfordere das mir nützen könnte, akzeptiere ich gleichzeitig 100 andere die mir schaden.
Captain Taxi
Es tut mir leid wenn ich Wasser in den Wein schütten muss. Aber die so genannten „rechtlichen Ausführungen“ von Herrn Knorr waren aus meiner Sicht eine Katastrophe. Nur zwei simple Beispiele: Juristische Pesonen hat er als „Sachen“ beurteilt. Tatsächlich sind juristische Personen wie z.B. AG‘s, GmbH‘s, rechtsfähige Vereine eigene Rechtssubjekte mit Rechten und Pflichten. Diese können z..B. Eigentum an Grundstücken erwerben oder müssen Steuern zahlen. Kann und darf das ein Ball oder eine Zange als „Sache“ auch? Die Antwort kann sich jeder selbst geben. Zweites Beispiel: Im Gegensatz zur Ansicht von Herrn Knorr sind Verwaltungsakte („Bescheide“) auch gültig wenn sie keine Unterschrift tragen, aber erkennbar von einer Behörde als Absender erlassen wurden und hinreichend bestimmt sind. Alles im so genannten VerwaltungsVerfahrensgesetz geregelt. Gilt übrigens auch für mündliche Verwaltungsakte, die der Polizeibeamte gegenüber dem Bürger im Straßenverkehr ausspricht („heute fahren Sie nicht mehr, Sie sind nicht verkehrstüchtig“ o.ä.) Dann hat er sich über das ihm zugestellte Schreiben der Staatsanwaltschaft Potsdam aufgeregt das natürlich ordnungsgemäß zugestellt wurde, genauso wie der Strafbefehl an ihn. Nachdem er an der Hauptverhandlung nicht teilnahm bzw. der Strafbefehl rechtskräftig wurde mangels Einspruch kam dann das Schreiben der Staatsanwaltschaft Potsdam mit der Zahlungsaufforderung. Alles korrekt. Was er nur so am Rande erwähnt hat (vielleicht ihm auch nicht bekannt ist), er kann die so genannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (wegen nachgewiesener entschuldigter Abwesenheit im Ausland und damit entschuldigter Nichtkenntnisnahme vom Strafbefehl durch Auslandsaufenthalt). Er wird also in die Lage versetzt gegen den ergangenen Strafbefehl vorzugehen. Was die vorgeworfene Urkundenfälschung an geht, ist es ein großer Unterschied ob er eine farbige Kopie des Fahrzeugscheins vorgelegt hat oder eine Schwarz-Weiss-Kopie (erstellen einer unechten Urkunde zum Verwenden im Geschäftsverkehr, was der Fahrzeugschein ist, er aber wieder bestritten hat und deshalb nach 267 StGB strafbar ist). Uns so ging es weiter, weshalb ich dringend davor warne solche „Tipps“ zu beherzigen, wenn der Tipp-Geber offensichtlich selbst wenig oder gar keine Kenntnis von der Gesetzeslage hat!
Ich muss da mit einstimmen.

Von solchen Gesprächen erhoffe ich mir, dass ich Rat erhalte, wie ich mich wehren kann.
Doch gestern musste ich mir mehrere Male an den Kopf fassen.

Ich formuliere es mal nicht im Vetwaltungs- oder Juristendeutsch an einem Beispiel:

Wenn es tatsächlich so einfach wäre, dass Bescheide, Bußgelder etc. ohne Unterschrift nicht gültig sind, bzw. nur ein Angebot darstellen, würden bestimmt tatsächlich sich viele dagegen wehren können.
Tatsächlich fängt, wenn man dies versucht, ein unendlicher Schriftverkehr statt.
Hinzu kommt, (was auch in der Sendung der Fall war) dass man durch jede Menge Gesetze sich "durchwurschteln" muss, wo selbst so mancher, der "Verwaltung" gelernt hat, nicht mehr mitkommt.
Letztendlich hat dieses hin und her Geschreibe nur eine aufschiebende Wirkung = zahlen muss man trotzdem.

Alleine auch die GEZ los werden, ist so eine Sache.....

Oder die neuen Hebesätze für die Grundsteuer.
Ich gehe davon aus, dass die Hauseigentümer mit den Grundbesitzabgabenbescheide 2025 höhere Grundsteuern zahlen müssen (zumindest dort, wo die Kommunen den neuen Hebesatz bereits festgelegt haben).
Tja, diese Bescheide sind i.d.R. ohne Unterschrift.
Wenn ALLE Eigentümer nun sagen, zahlen wir nicht, weil keine Unterschrift vorhanden ist, hätte man eine Chance.
Aber nicht, weil man den Rechtsweg gegangen ist, sondern weil die Verwaltung lediglich miit der Bearbeitung überlastet ist.

Bei so manchen Ratschlägen, die durchs Netz oder Telegram kursieren, frage ich mich, ob der Ratgeber mit seinen Ratschlägen durchgekommen ist und Erfolg hatte.
Tja, ich habe oft genug diese Leute angeschrieben und direkt danach gefragt.
Was soll ich sagen: keine Antwort, ist auch eine Antwort....
Langsam wird es immer irritierender. Nun habe ich mich durch einige Seiten gewühlt und es bleibt unklar, wann Bescheide unterschrieben werden müssen. Überall gibt es Ausnahmen, die jedem JA widersprechen.
Micha Mikka
Ich muss da mit einstimmen. Von solchen Gesprächen erhoffe ich mir, dass ich Rat erhalte, wie ich mich wehren kann. Doch gestern musste ich mir mehrere Male an den Kopf fassen. Ich formuliere es mal nicht im Vetwaltungs- oder Juristendeutsch an einem Beispiel: Wenn es tatsächlich so einfach wäre, dass Bescheide, Bußgelder etc. ohne Unterschrift nicht gültig sind, bzw. nur ein Angebot darstellen, würden bestimmt tatsächlich sich viele dagegen wehren können. Tatsächlich fängt, wenn man dies versucht, ein unendlicher Schriftverkehr statt. Hinzu kommt, (was auch in der Sendung der Fall war) dass man durch jede Menge Gesetze sich "durchwurschteln" muss, wo selbst so mancher, der "Verwaltung" gelernt hat, nicht mehr mitkommt. Letztendlich hat dieses hin und her Geschreibe nur eine aufschiebende Wirkung = zahlen muss man trotzdem. Alleine auch die GEZ los werden, ist so eine Sache..... Oder die neuen Hebesätze für die Grundsteuer. Ich gehe davon aus, dass die Hauseigentümer mit den Grundbesitzabgabenbescheide 2025 höhere Grundsteuern zahlen müssen (zumindest dort, wo die Kommunen den neuen Hebesatz bereits festgelegt haben). Tja, diese Bescheide sind i.d.R. ohne Unterschrift. Wenn ALLE Eigentümer nun sagen, zahlen wir nicht, weil keine Unterschrift vorhanden ist, hätte man eine Chance. Aber nicht, weil man den Rechtsweg gegangen ist, sondern weil die Verwaltung lediglich miit der Bearbeitung überlastet ist. Bei so manchen Ratschlägen, die durchs Netz oder Telegram kursieren, frage ich mich, ob der Ratgeber mit seinen Ratschlägen durchgekommen ist und Erfolg hatte. Tja, ich habe oft genug diese Leute angeschrieben und direkt danach gefragt. Was soll ich sagen: keine Antwort, ist auch eine Antwort....
Erwartest Du Infos oder das es jemand für Dich macht?
Karin
Langsam wird es immer irritierender. Nun habe ich mich durch einige Seiten gewühlt und es bleibt unklar, wann Bescheide unterschrieben werden müssen. Überall gibt es Ausnahmen, die jedem JA widersprechen.
Hallo Karin,

Lese Dir bitte mal die §§ 35 und 37 VerwaltungsVerfahrensgesetz (VwVfG abgekürzt). Da mindest Du Antwort auf Deine Frage. 

Im Steuerrecht ist das gesondert per Gesetz geregelt, siehe für den „normalen“ Steuerbescheid §§ 118, 119, 157 Abgabenordnung (AO). Steht aber faktisch das gleiche drin wie im VwVfG.

Hoffe ich konnte Dir helfen und De8ne Frage ist damit beantwortet.
Danke für die Antwort. Sowas weiß doch keiner, der damit nichts zu tun hat.
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