Informationsupdate zur Situation in Dresden (13.03, 11:25 Uhr):

Die Kundgebung am Elbufer bleibt verboten. Die anwaltliche Vertretung der Organisatoren hat nach eigenem Bekunden keine Verfassungsbeschwerde eingereicht, sondern eine „Anhörungsrüge“, die jedoch nach allgemeiner Erfahrung aussichtslos ist und vermutlich nicht einmal im Eilverfahren entschieden wird. Am Elbufer wird deshalb heute keine Veranstaltung stattfinden. Es ist nicht sinnvoll, diesen Bereich aufzusuchen. Bleibt auf der Altstadt-Seite, überquert nicht die Elbe. Polizisten werden sonst ab mittags leicht die Altstadt absperren können.

Derzeit sind viele kleine und größere Gruppen auf dem Weg in Richtung Innenstadt. Ein größerer Spaziergang hat sich von der Kesselsdorfer Str. über Gorbitz / Cotta in Bewegung gesetzt. Die Polizei ist jedoch gerade dort angekommen und versucht, die Gruppe zu kontrollieren. Allgemein heißt es: Alle Richtung Altstadt!

Zentraler Anlaufpunkt: 13 Uhr vor dem Landtag, dort findet die nicht-verbotene Kundgebung der Heidenauer Wellenlänge statt. Die Polizei muss euch dorthin lassen!

An alle Menschen, die zwischen Altstadt und Landtag unterwegs sind oder dorthin steuern: Bleibt heute in diesem Gebiet und seid kreativ. Macht das Beste aus dem Tag!

Aktuelle Informationen gibt es bei den FREIEN SACHSEN. Folgt unserem Kanal: http://t.me/freiesachsen

6 comments

Läuft heute was in Chemnitz? Auf einem anderem Kanal wird da gemunkelt
Ich verstehe das nicht! Nochmal! Wenn man protestieren will, meldet man es nicht an, man geht hin und kämpft für seine Freiheit. Solange man Kundgebungen anmeldet ... ist das eher eine krux in sich selbst.
Hat das Volk denn damals den König auch vorher gefragt, ob es ihn stürzen DARF?
Eine französische Revolution wurde definitiv nicht angemeldet ! Solange es Leute gibt die sowas anmelden bei seinem Knecht- sind die Betrüger gleichmit
Angelo Murkel
Es gilt so lange rechtsstaatlich zu handeln, wie das möglich ist. Ansonsten sind der Regierung alle Mittel gegeben, einzuschreiten. Bis zum finalen Schuss. Siehe europâisches Recht bei Aufstânden.
Art 8 
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.