Eilmeldung! Schwerer Fehler in neuer Coronaverordnung – Köpping macht Straßenprotest heute den Weg frei! Keine Sanktionsmöglichkeit bei Versammlungen!

Das ist ein Paukenschlag, der Polizei und Landesregierung vor ein riesiges Problem stellt: Bei der Änderungssatzung der Corona-Notverordnung ist ein schwerer Fehler passiert, ein Satz wurde „vergessen“ – jener Satz, der die Teilnahme an Versammlungen die nicht ortsfest sind oder an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, als Ordnungswidrigkeit deklariert und mit einer Geldbuße belegt.

Damit gibt es für die Polizei jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich nicht um eine Versammlung, dann darf die Polizei nicht eingreifen (das gilt insbesondere dann, wenn die Personen „locker“ laufen, Mindestabstände einhalten und keinen Versammlungscharakter haben, also etwa auf das Mitführen von Fahnen, Bannern usw. verzichten). Oder aber, es ist ein Aufzug – als solcher stufte die Polizei in den letzten Wochen nahezu alle Proteste ein und ging zum Teil brutal dagegen vor, dann ist dieser zwar theoretisch formal durch die Coronaverordnung untersagt, es gibt aber durch den groben Patzer in der neuen Verordnung keine Sanktionsmöglichkeit. Und ohne Sanktionsmöglichkeit dürfen Bürger natürlich auch nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten festgehalten werden.

Doch jetzt im Detail:

In der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 heißt es unter § 22 Abs. 2 Satz 1d, dass ordnungswidrig handelt, wer „entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 an einer Versammlung teilnimmt, die nicht ortsfest ist oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (§ 7 regelt die Beschränkungen für Versammlungen). Die Verordnung ist hier einsehbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-11475

Am gestrigen Sonntag hat Gesundheitsministerin Petra Köpping eine neue Verordnung erlassen, die den sperrigen Titel „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“ trägt und ab dem heutigen 13. Dezember gilt. Siehe hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-12.pdf

Darin heißt es unter Punkt 18: „§ 22 Absatz 22 wird wie folgt gefasst“, nachfolgend wird aufgeführt, was zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. „wie folgt gefasst“ heißt nicht „ergänzt“, sondern so neu gefasst, wie es nachfolgend aufgeführt ist. In dieser Neufassung fehlt der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d, es steht lediglich der vorher bereits als § 22 Abs. 2 Satz 1c aufgeführte Satz „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 eine Versammlung veranstaltet, die nicht ortsfest oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (Satzbaufehler im Original) in der Verordnung, wonach die Organisation eines Aufzuges für den Leiter / Organisator eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nicht aber für die Teilnehmer, um diese zu sanktionieren, war der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d vorgesehen. Der fehlt aber in der Neufassung völlig. Damit ist die Teilnahme an einem Aufzug / einer Demonstration keine vollziehbare Ordnungswidrigkeit mehr. Und jede Festsetzung (mit Ausnahme des Leiters) von Teilnehmern zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtswidrig!

Damit darf es heute keine Festsetzungen von Teilnehmern geben und erst recht keine Einleitung von OWi-Verfahren!

Wie es genau zu dem Fehler in der Verordnung der Landesregierung kommen konnte, ist unklar, vielleicht hat der sächsische Bürgerprotest mittlerweile auch in der Staatskanzlei stille Unterstützer, die Sabotage betreiben. Natürlich werden Kretschmer, Wöller, Köpping und Co jetzt wie aufgescheucht durch ihre Ministerien rennen – die Verordnung kann aber frühesten zum Folgetag angepasst bekanntgegeben werden. Für heute heißt es: Der Bürgerprotest hat mit Versammlungen (!) freie Bahn!

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

184 comments

Show 57 more comments
SJH SJH
Ordentliche Bürokratie können sie eben (auch) nicht mehr. Wäre anzuraten, dass nicht nur Minister, sondern auch jeder einzelne Verwaltungsbeamte ab sofort interne und externe " Berater " zur Seite gestellt bekommt..
Das wird dann richtig lustig !!!
Frodo Beutlin
Datei kann nicht gedruckt werden, befindet sich in Bearbeitung 🧐
🚔 ihr könnt nach Hause fahrn, ihr könnt nach Hause fahrn ihr könnt ihr könnt nach Hause fahrn ! Wäre doch die passende musikalische Begleitung für die Knüppelgarde 🤷‍♂️
Die können Null und kosten richtig unser Geld
Diese ganze Verordnung, mit allen Anpassungen ist doch nur Mumpetz und Erziehung der Menschen.
DARAN SOLLTE MAN SICH NUN WIRKLICH NICHT MEHR AUFHALTEN. Die alte Leier und die Rambos knüppeln weiter.
Andreas aus L
Ein weiser alter Mann sagte :Es genügt nicht unfähig zu sein, man muss dazu auch in die Politik gehen. (vom Hörensagen)
Ramona Bartmuß
Wieso ist das ein Fehler??
So sind es normale Verhältnisse !!!
Was hat es mit den Kanalnamen, die ein rotes X tragen auf sich? Ist das ein neuer "trend" zum zuordnen?

Und meint ihr, dass diejenigen, die seit geraumer Zeit so gut wie jedes Gesetz brechen, sich diesmal davon abhalten werden. Besonders in Sachsen gilt gefühlt schon das Faustrecht. Wer den größeren Prügel hat gewinnt. U Menschen, die friedlich sind u Kerzen tragen, kann man besonders schnell kleinkriegen.
Trotzdem macht ihr so vielen Menschen Mut, obwohl der Gegner übermächtig scheint.
Die Forderung ist, dass Herr Kretschmer und Frau Kipping sich endlich bei den Sachsen, vor allem aber bei den Kindern, Familien, Alten und Schwachen persönlich und aufrichtig entschuldigen und unverzüglich alle Corona-Verordnungen zurück ziehen. Jeder Tag richtet mehr Schaden und Leid für die sächsische Bevölkerung an, die Aufarbeitung geht über die Landesgrenzen und weltweit bereits hinaus. Mit grosser Sorge betrachtet man das unmenschliche politische Versagen der Verantwortlichen zu Lasten des Volkes.
Andreas Schwarz
BILD-TV war auch eine "große Hoffnung"!
Bild war von Anfang an zum scheitern verurteilt, wer da gedacht hat, das die sich ändern, also ich war da schon immer skeptisch. 🤷‍♂️Aber wir greifen nach jedem Strohhalm. 😏
Ob Fehler❓
Es ist mit Sicherheit die unfähige Kompetenz dieser gesamten Regierung...und diese fehlende Kompetenz...werden wir heute wieder zu spüren bekommen...🙈❓
Rochus Besier
...trotzdem Vorsicht!
Christian Steiffen
Gibt es einen Spaziergang in 01900 Großröhrsdorf?
Gregor Große
Wer nervös ist, macht Fehler…
Und sie sind nervös
Ja Patrioten! So hoffe ich, dass nicht mehr soviele Leute am Rande stehen bleiben und warten was passiert wie gestern in Bennewitz! ! Jetzt heisst es alle auf die Strassen zum friedlichen Protest und die Con..elies-S..dner am Rande stehen lassen! Ich bin heute in EB!
Selbstzünder
Gerade gesehen - Was der Rechtsanwalt erzählt ist falsch ! Es fehlt lediglich die Sanktionsmöglichkeit in Bezug auf die Corona-Notverordnung (evtl. erhöhte Bußgelder gegenüber sonst). Eine vollziehbar untersagte Versammlung / Aufzug kann immer aufgelöst werden - und untersagt ist das ja nach der Verordnung - nur eben halt nicht nach Notverordnung sanktioniert. Außerdem ist Versammlungsrecht Bundesrecht, das gilt immer. Die Landesnotverordnung schränkt hier nur die Personenzahl ein. Das ist gewollt, es soll den Teilnehmern vermittelt werden, daß sie im Recht sind. Damit ist die Eskalation sicher und die bekommen die gewollten Bilder. Zeitmäßig absolut clever gemacht. Das ist Kretschmer's Falle.
Selbstzünder
Da steckt ein U-Boot dahinter !!!!!
In Dresden macht die Polizei, was sie will, Drangsale ohne Ende,
Show next 100 comments