Eilmeldung! Schwerer Fehler in neuer Coronaverordnung – Köpping macht Straßenprotest heute den Weg frei! Keine Sanktionsmöglichkeit bei Versammlungen!

Das ist ein Paukenschlag, der Polizei und Landesregierung vor ein riesiges Problem stellt: Bei der Änderungssatzung der Corona-Notverordnung ist ein schwerer Fehler passiert, ein Satz wurde „vergessen“ – jener Satz, der die Teilnahme an Versammlungen die nicht ortsfest sind oder an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, als Ordnungswidrigkeit deklariert und mit einer Geldbuße belegt.

Damit gibt es für die Polizei jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich nicht um eine Versammlung, dann darf die Polizei nicht eingreifen (das gilt insbesondere dann, wenn die Personen „locker“ laufen, Mindestabstände einhalten und keinen Versammlungscharakter haben, also etwa auf das Mitführen von Fahnen, Bannern usw. verzichten). Oder aber, es ist ein Aufzug – als solcher stufte die Polizei in den letzten Wochen nahezu alle Proteste ein und ging zum Teil brutal dagegen vor, dann ist dieser zwar theoretisch formal durch die Coronaverordnung untersagt, es gibt aber durch den groben Patzer in der neuen Verordnung keine Sanktionsmöglichkeit. Und ohne Sanktionsmöglichkeit dürfen Bürger natürlich auch nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten festgehalten werden.

Doch jetzt im Detail:

In der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 heißt es unter § 22 Abs. 2 Satz 1d, dass ordnungswidrig handelt, wer „entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 an einer Versammlung teilnimmt, die nicht ortsfest ist oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (§ 7 regelt die Beschränkungen für Versammlungen). Die Verordnung ist hier einsehbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-11475

Am gestrigen Sonntag hat Gesundheitsministerin Petra Köpping eine neue Verordnung erlassen, die den sperrigen Titel „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“ trägt und ab dem heutigen 13. Dezember gilt. Siehe hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-12.pdf

Darin heißt es unter Punkt 18: „§ 22 Absatz 22 wird wie folgt gefasst“, nachfolgend wird aufgeführt, was zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. „wie folgt gefasst“ heißt nicht „ergänzt“, sondern so neu gefasst, wie es nachfolgend aufgeführt ist. In dieser Neufassung fehlt der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d, es steht lediglich der vorher bereits als § 22 Abs. 2 Satz 1c aufgeführte Satz „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 eine Versammlung veranstaltet, die nicht ortsfest oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (Satzbaufehler im Original) in der Verordnung, wonach die Organisation eines Aufzuges für den Leiter / Organisator eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nicht aber für die Teilnehmer, um diese zu sanktionieren, war der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d vorgesehen. Der fehlt aber in der Neufassung völlig. Damit ist die Teilnahme an einem Aufzug / einer Demonstration keine vollziehbare Ordnungswidrigkeit mehr. Und jede Festsetzung (mit Ausnahme des Leiters) von Teilnehmern zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtswidrig!

Damit darf es heute keine Festsetzungen von Teilnehmern geben und erst recht keine Einleitung von OWi-Verfahren!

Wie es genau zu dem Fehler in der Verordnung der Landesregierung kommen konnte, ist unklar, vielleicht hat der sächsische Bürgerprotest mittlerweile auch in der Staatskanzlei stille Unterstützer, die Sabotage betreiben. Natürlich werden Kretschmer, Wöller, Köpping und Co jetzt wie aufgescheucht durch ihre Ministerien rennen – die Verordnung kann aber frühesten zum Folgetag angepasst bekanntgegeben werden. Für heute heißt es: Der Bürgerprotest hat mit Versammlungen (!) freie Bahn!

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184 comments

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Ob Fehler❓
Es ist mit Sicherheit die unfähige Kompetenz dieser gesamten Regierung...und diese fehlende Kompetenz...werden wir heute wieder zu spüren bekommen...🙈❓
Rochus Besier
...trotzdem Vorsicht!
Christian Steiffen
Gibt es einen Spaziergang in 01900 Großröhrsdorf?
Gregor Große
Wer nervös ist, macht Fehler…
Und sie sind nervös
Ja Patrioten! So hoffe ich, dass nicht mehr soviele Leute am Rande stehen bleiben und warten was passiert wie gestern in Bennewitz! ! Jetzt heisst es alle auf die Strassen zum friedlichen Protest und die Con..elies-S..dner am Rande stehen lassen! Ich bin heute in EB!
Selbstzünder
Gerade gesehen - Was der Rechtsanwalt erzählt ist falsch ! Es fehlt lediglich die Sanktionsmöglichkeit in Bezug auf die Corona-Notverordnung (evtl. erhöhte Bußgelder gegenüber sonst). Eine vollziehbar untersagte Versammlung / Aufzug kann immer aufgelöst werden - und untersagt ist das ja nach der Verordnung - nur eben halt nicht nach Notverordnung sanktioniert. Außerdem ist Versammlungsrecht Bundesrecht, das gilt immer. Die Landesnotverordnung schränkt hier nur die Personenzahl ein. Das ist gewollt, es soll den Teilnehmern vermittelt werden, daß sie im Recht sind. Damit ist die Eskalation sicher und die bekommen die gewollten Bilder. Zeitmäßig absolut clever gemacht. Das ist Kretschmer's Falle.
Selbstzünder
Da steckt ein U-Boot dahinter !!!!!
In Dresden macht die Polizei, was sie will, Drangsale ohne Ende,
Wahrheit kommt ans Licht
Das ist kein Fehler , es ist genauso beabsichtigt und wird auch hier zeigen das sich der Gesetzgeber nicht an Gesetze oder Verordnungen hält.
André
Bravo Bravo Bravo 👏 Be brave! 🇨🇭
Wieso Fehler? Sie sind ja keine Diktatoren 😂
Ellen
Seit wann sollte der mündige Bürger um eine Genehmigung bitten, für sein Recht , für seine Unversehrtheit kämpfen zu dürfen...
So wurden noch nie Kriege gewonnen..
Tja, Dresden ist schön, lt Polizei dürfen die Leute nur Spazieren gehen, wenn sie GEIMPFT SIND.
Die Polizei wird immer dümmer, bitte sprecht KEIN WORT MEHR mit denen. Nichts.
Dummheit wird bald bestraft.
Das ist keine POLIZEI! Das sind alles Firmen , eingetragen als Marke.Schon im Juni 2017 wurden die privaten POLIZEI- Firmen vertraglich bei der
ACADEMI- Constellis Holding mit integriert.
Eigentlich handelte es sich um die Firma Blackwater, die sich schon in
verschiedenen Kriegen einen sehr üblen Ruf als Militärdienst Anbieter, mit ihren
privaten, kriminellen Söldnern erworben hatte.
KEIN WORT MEHR ZUR POLIZEI, ACHTUNG ⚠️ KEINE RECHTFERTIGUNG, SIE MÜSSEN BEGRÜNDEN.
Berliner Polizei in Dresden.
Felix
Sag ich doch: Die sind zu blöd zum Milchholen!
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