Eilmeldung! Schwerer Fehler in neuer Coronaverordnung – Köpping macht Straßenprotest heute den Weg frei! Keine Sanktionsmöglichkeit bei Versammlungen!

Das ist ein Paukenschlag, der Polizei und Landesregierung vor ein riesiges Problem stellt: Bei der Änderungssatzung der Corona-Notverordnung ist ein schwerer Fehler passiert, ein Satz wurde „vergessen“ – jener Satz, der die Teilnahme an Versammlungen die nicht ortsfest sind oder an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, als Ordnungswidrigkeit deklariert und mit einer Geldbuße belegt.

Damit gibt es für die Polizei jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich nicht um eine Versammlung, dann darf die Polizei nicht eingreifen (das gilt insbesondere dann, wenn die Personen „locker“ laufen, Mindestabstände einhalten und keinen Versammlungscharakter haben, also etwa auf das Mitführen von Fahnen, Bannern usw. verzichten). Oder aber, es ist ein Aufzug – als solcher stufte die Polizei in den letzten Wochen nahezu alle Proteste ein und ging zum Teil brutal dagegen vor, dann ist dieser zwar theoretisch formal durch die Coronaverordnung untersagt, es gibt aber durch den groben Patzer in der neuen Verordnung keine Sanktionsmöglichkeit. Und ohne Sanktionsmöglichkeit dürfen Bürger natürlich auch nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten festgehalten werden.

Doch jetzt im Detail:

In der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 heißt es unter § 22 Abs. 2 Satz 1d, dass ordnungswidrig handelt, wer „entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 an einer Versammlung teilnimmt, die nicht ortsfest ist oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (§ 7 regelt die Beschränkungen für Versammlungen). Die Verordnung ist hier einsehbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-11475

Am gestrigen Sonntag hat Gesundheitsministerin Petra Köpping eine neue Verordnung erlassen, die den sperrigen Titel „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“ trägt und ab dem heutigen 13. Dezember gilt. Siehe hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-12.pdf

Darin heißt es unter Punkt 18: „§ 22 Absatz 22 wird wie folgt gefasst“, nachfolgend wird aufgeführt, was zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. „wie folgt gefasst“ heißt nicht „ergänzt“, sondern so neu gefasst, wie es nachfolgend aufgeführt ist. In dieser Neufassung fehlt der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d, es steht lediglich der vorher bereits als § 22 Abs. 2 Satz 1c aufgeführte Satz „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 eine Versammlung veranstaltet, die nicht ortsfest oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (Satzbaufehler im Original) in der Verordnung, wonach die Organisation eines Aufzuges für den Leiter / Organisator eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nicht aber für die Teilnehmer, um diese zu sanktionieren, war der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d vorgesehen. Der fehlt aber in der Neufassung völlig. Damit ist die Teilnahme an einem Aufzug / einer Demonstration keine vollziehbare Ordnungswidrigkeit mehr. Und jede Festsetzung (mit Ausnahme des Leiters) von Teilnehmern zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtswidrig!

Damit darf es heute keine Festsetzungen von Teilnehmern geben und erst recht keine Einleitung von OWi-Verfahren!

Wie es genau zu dem Fehler in der Verordnung der Landesregierung kommen konnte, ist unklar, vielleicht hat der sächsische Bürgerprotest mittlerweile auch in der Staatskanzlei stille Unterstützer, die Sabotage betreiben. Natürlich werden Kretschmer, Wöller, Köpping und Co jetzt wie aufgescheucht durch ihre Ministerien rennen – die Verordnung kann aber frühesten zum Folgetag angepasst bekanntgegeben werden. Für heute heißt es: Der Bürgerprotest hat mit Versammlungen (!) freie Bahn!

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184 comments

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Thomas Linkert
Nur gemeinsam sind wir die Stärkeren.
Möglicherweise werden's die Staatsbrigaden langsam müde, lange Anreisen, die Pflicht erfüllen, lange Heimfahrten, einen Dienst nachdem andern, keine Erholung, vllt haben die sich ihren Job garnich so vorgestellt, vllt meutern die,

irgendwie mußt ja auch dein Gesicht wahren
Boerboel
Abstände sind garnicht so schlecht, der Spaziergang wirkt größer und aus einem Kessel muss man rausgelassen werden wenn man die Abstände nicht einhalten kann. Deshalb: Messlatte (1,5m plus Griff, bevorzugt aus Aluminium damit sie in dem Gedränge nicht kaputt geht) nicht vergessen. Kann man auch gleichzeitig als Spazierstock gebrauchen, den man halt so hat wenn man spazieren geht.💪
Polizei hat in Chemnitz Stellung bezogen in der kleinen Gasse nach der IHK, dort wird man dann dichtmachen und einkesseln. 17:36Uhr
Standhaft bleiben und hartnäckig, die machen nur Fehler.
So Freunde der Nacht von Constellis, überlegt euch gut was Ihr heute macht. Ihr seit drann, so oder so, doch heute gilt es. Ihr allein habt es heute in der Hand. Auch der November 89 hatte ein Ende, und Ihr konntet nichts mehr ausrichten. Also schmeißt Eure Helme auf die Straße und Ihr könnt vieleicht wieder in den Spiegel schauen. Ist nur mein Rat an Euch, ansonsten werdet Ihr euch wünschen Nie geboren wurden zu sein.
Marco
§ 22 Abs. 2 Satz 1d dieser Absatz steht auch in der neuen Fassung so drin also hat sich doch nichts geändert.
Was bedeutet redaktionelle Anpassung...
was nicht paSSt wird paSSend gemacht 😕? Womöglich noch per SMS 😱?
Carolastr. vorm Fuchsbau und Parkplatz Hbf ca. 19 Sprinter Bundespolizei. Das ist das Kommando für die Rückseite des Kessels.17:44Uhr
Polizeikontrolle Königstein Sachsen ☝️
Wünsche euch gutes Glück bei euch in Sachsen. Die Macht ist mit uns. Wir sind viel, wir sind laut,................klaut. Grüße aus Brandenburg an der Havel.
katka
Grüße aus Karlsruhe, wir wünschen Euch viel Glück
In der Gasse nach IHK Gebäude ca. 16 Sprinter Tendenz steigend 17:58Uhr
Oweia, 88 Kommentare
so ist das, wenn uns Dumpfbacken regieren! viel Erfolg aus Bayern!!!!
Polizei errichtet soeben Straßenblockade
Marlon Pieper
Oweia, 88 Kommentare
DER REST IST BEIM SPAZIERENGEHEN. OWEIA.
👏🏻👏🏻.
🌞 Marsi_ Anne
Photo
Mittlerweile müsste uns einleuchten, daSS es sich hier um keinen Rechtsstaat im Bundesland FREISTAAT Sachsen handeln kann, da frei von VerfaSSungsrecht.
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