Eilmeldung! Schwerer Fehler in neuer Coronaverordnung – Köpping macht Straßenprotest heute den Weg frei! Keine Sanktionsmöglichkeit bei Versammlungen!Das ist ein Paukenschlag, der Polizei und Landesregierung vor ein riesiges Problem stellt: Bei der Änderungssatzung der Corona-Notverordnung ist ein schwerer Fehler passiert, ein Satz wurde „vergessen“ – jener Satz, der die Teilnahme an Versammlungen die nicht ortsfest sind oder an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, als Ordnungswidrigkeit deklariert und mit einer Geldbuße belegt.
Damit gibt es für die Polizei jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich nicht um eine Versammlung, dann darf die Polizei nicht eingreifen (das gilt insbesondere dann, wenn die Personen „locker“ laufen, Mindestabstände einhalten und keinen Versammlungscharakter haben, also etwa auf das Mitführen von Fahnen, Bannern usw. verzichten). Oder aber, es ist ein Aufzug – als solcher stufte die Polizei in den letzten Wochen nahezu alle Proteste ein und ging zum Teil brutal dagegen vor, dann ist dieser zwar theoretisch formal durch die Coronaverordnung untersagt, es gibt aber durch den groben Patzer in der neuen Verordnung keine Sanktionsmöglichkeit. Und ohne Sanktionsmöglichkeit dürfen Bürger natürlich auch nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten festgehalten werden.
Doch jetzt im Detail:In der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 heißt es unter § 22 Abs. 2 Satz 1d, dass ordnungswidrig handelt, wer „entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 an einer Versammlung teilnimmt, die nicht ortsfest ist oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (§ 7 regelt die Beschränkungen für Versammlungen). Die Verordnung ist hier einsehbar:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-11475Am gestrigen Sonntag hat Gesundheitsministerin Petra Köpping eine neue Verordnung erlassen, die den sperrigen Titel „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“ trägt und ab dem heutigen 13. Dezember gilt. Siehe hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-12.pdf Darin heißt es unter Punkt 18: „§ 22 Absatz 22 wird wie folgt gefasst“, nachfolgend wird aufgeführt, was zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. „wie folgt gefasst“ heißt nicht „ergänzt“, sondern so neu gefasst, wie es nachfolgend aufgeführt ist. In dieser Neufassung fehlt der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d, es steht lediglich der vorher bereits als § 22 Abs. 2 Satz 1c aufgeführte Satz „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 eine Versammlung veranstaltet, die nicht ortsfest oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (Satzbaufehler im Original) in der Verordnung, wonach die Organisation eines Aufzuges für den Leiter / Organisator eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nicht aber für die Teilnehmer, um diese zu sanktionieren, war der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d vorgesehen. Der fehlt aber in der Neufassung völlig.
Damit ist die Teilnahme an einem Aufzug / einer Demonstration keine vollziehbare Ordnungswidrigkeit mehr. Und jede Festsetzung (mit Ausnahme des Leiters) von Teilnehmern zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtswidrig!Damit darf es heute keine Festsetzungen von Teilnehmern geben und erst recht keine Einleitung von OWi-Verfahren! Wie es genau zu dem Fehler in der Verordnung der Landesregierung kommen konnte, ist unklar, vielleicht hat der sächsische Bürgerprotest mittlerweile auch in der Staatskanzlei stille Unterstützer, die Sabotage betreiben. Natürlich werden Kretschmer, Wöller, Köpping und Co jetzt wie aufgescheucht durch ihre Ministerien rennen – die Verordnung kann aber frühesten zum Folgetag angepasst bekanntgegeben werden.
Für heute heißt es: Der Bürgerprotest hat mit Versammlungen (!) freie Bahn!FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram!
@freiesachsen
Wir tun dies als Protest gegen die neue 2G++ Praxis des Bundesverfassungsgerichts und in Gedenken an den Rechtsstaat. Bitte macht Fotos und versucht, diese kurzfristige Protestaktion zu unterstützen.
https://t.me/Haintz/17734
hat sich erledigt !!!!!
[Weitergeleitet aus Friedemann Däblitz, Anwalt für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie]
Nochmal, zum lesen: Das Bundesverfassungsgericht hat mir eben bestätigt: Nur Geimpfte und Genesene dürfen noch in das Gericht. Auch Anwälte, Verfahrensbeteiligte und Richter müssen Geimpft und negativ PCR getestet sein.
Der Rechtsstaat ist also nicht mehr nur sachlich-rechtlich tot, sondern auch das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG und die Justiziellen Rechte aus Art. 47 ff. der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION und Art. 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr für „Ungeimpfte“. Dies alles, obwohl hier niemand verpflichtet sein soll, sich impfen zu lassen.
Wir erleben Geschichte.
@RA_Friede
ist nicht gerade ihre Stärke, oder 🤔?
Derweil wird der Teufelspakt der Migration erfüllt und Germany mit Selbigen gefüllt. Das transhumieren läuft mittlerweile mit Blitz-Booster Nr. 4.
Halte durch ... weitere folgen im 4/4 Takt. 💰💉.
UND cerebral dysfunktionierend uns auf den Zeiger gehen. 🙈🙉🙊
Nichts gelernt aus '89!
DIE SACHSEN SPÜREN DIE WILLKÜR UND DIE FREIHEITSENTZÜGLICHEN Maßnahmen.
Die ROTE LNIE ist überschritten. ❌
Du beschreibst sehr treffend das Gegenteil!
Die Menschen gehen auf die Straße,
egal welchen Status sie haben !,
weil sie diese C- Politik satt haben.
Kritikfähigkeit sieht anders aus. Schade.🙋♂️
IST LÄNGST ÜBERSCHRITTEN. ❌
( Video dazu im Kanal von Rechtsanwalt Markus Haintz - hier kein Posten môglich)
‼️Zeugen gesucht!! Bitte um Mithilfe!
💥Landau: "Polizist" attackiert älteren Mann ohne jede Vorwarnung, packt ihn von hinten am Hals und bringt ihn ohne ersichtlichen Grund zu Boden💥
Ich werde jetzt noch eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft schicken. Gefährliche Körperverletzung, lebensgefährdende Behandlung.
Kann mir jemand Zeit und Ort des Geschehens in den Chat schreiben?
Gibt es weitere Zeugen?
Gibt es eine weitere Videos?
Sollen solche Videos Reaktionen provozieren?
Sind das wirklich noch Polizeieinheiten?
Ein solches Vorgehen wäre maximal dann gerechtfertigt, wenn der Herr eine Waffe gezogen hätte. Davon ist nichts ersichtlich.
Infos bitte an Rechtsanwalt Markus Haintz senden.
https://t.me/Haintz