🔥🔥🔥TEILEN & VERBREITEN😎SPRENGSTOFF FÜR ALLE ELTERN !!! GEHT DAMIT ZU DEN LEHRERN EURER KINDER!!!
BESCHLUSS AMTSGERICHT WEIMAR! (08. April 2021)
Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am ..., und B, geboren am ..., nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie ❗️den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:
1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.Artikel dazu
HIERDENKT DRAN - DENKT SELBST👉🏼@FaktenFriedenFreiheit
Vorsicht es könnte ein Fake sein !!!
Aber es hieß immer man soll selber recherchieren und das hatte ich vor und auf keiner einzigen Seite findet man dieses Urteil unter dem oben beschriebenen Az.
Und schick der Schulleitung nach Möglichkeit die Kopie dieser Urteilsbegründung, falls sie sich nicht als fake herausstellen sollte.
Dann könnte man darauf hinweisen, dass dieses Urteil sich durchsetzen könnte und dass anders lautendes "geltendes Recht" womöglich rechtswidrig ist und dass DANN nämlich Lehrer persönlich haften!
https://dlive.tv/p/bitteltv+NzjBCgXGR
Das Urteil ist nirgends zu finden. Ein bekannter Anwalt von mir hält es für ein Fake.
Die Zuständigkeiten sind wohl auch falsch. Ein Amtsgericht würde in dieser Sache wohl nie ein Urteil sprechen müssen.