Brandanschlag auf Bauernhof im Erzgebirge: Fußvolk der Ampel-Regierung geht zum Terror über - Bekennerschreiben lässt linksextremen Hintergrund vermuten!
Seit Wochen wiegelt die Regierung und der Rest vom Establishment Menschen im "Kampf gegen Rechts" auf, wobei jeder zum Feindbild wird, der nicht den linksextremen Positionen des Mainstreams zujubelt. Das musste in der Nacht auf Sonntag ein Bauer im erzgebirgischen Oelsnitz erfahren, der Opfer eines Brandanschlages wurde. Mehrere Fahrzeuge wurden zerstört, ein Traktor angezündet. An einer Hausfassade hinterließen die Täter sogar ein Bekennerschreiben: "
Schluss mit Blockade, sonst brennt alles".
Von der Regierung wird ein gesellschaftliches Klima geschaffen, das selbst schwerste Straftaten salonfähig macht. Es braucht endlich einen Schulterschluss gegen linksextremen Terror.
Bildquelle: Erzgebirgsnews FREIE SACHSEN: Wir vernetzen und informieren den Widerstand - folgt uns bei Telegram! http://t.me/freiesachsen
Das Angebot von Andersdenkenden n wurde nicht angenommen sondern hämisch abserviert. Nur eines würde vergessen: Es geht uns Alle gleichermaßen an.
Es rechtfertigt natürlich nicht einen solchen Angriff bzw Androhung! Passt gut auf euch auf! Ihr seid auf gutem Weg! Verhindert den WEF!
Spendenkonto oder ähnliches.
Wir halten zusammen und lassen uns nicht einschüchtern.
Das können und müssen wir alle unverzüglich beenden.
Keinesfalls sind Pseudowahlen abzuwarten.
SOFORT IST DIE DEVISE‼️
Ungarn hat dafür bspw den "Hühnerdiebparagraphen..." 👍🏻😉
Morgen früh ist niggs mehr mit Funktionieren!
Wir trocknen morgen früh den Sumpf aus, überall!
D.h.: Wir alle finanzieren solche menschenverachtenden Taten.
Stoppen können wir alle dies - JETZT - SOFORT!
Spätestens morgen früh.
Sanfteste Variante: Krankschreibung!
Sand ins Getriebe, jeder wo er kann. So viel wie möglich!
Wir alle können das beenden! Jetzt und SOFORT!
Da hat mal vor Jahren einen Einbrecher festgesetzt , gut verschnürrt in eine Schubkarre abgelegt und die "POLIZEI" angerufen. Er bekam daraufhin eine Anzeige wegen "Körperverletzung wegen unagemessener Festsetzung".