+ + + + UNFASSBAR + + + +
GRUNDRECHT AUF KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT WEG!?
!!!! DAS STEHT IM
"INFEKTIONSSCHUTZGESETZ"
UNTER § 21 !!!!
ES GEHT NICHT UM SCHUTZ VOR INFEKTION !!!
ES GEHT UM AUFNAHME UND "SPREADEN" VON MIKROORGANISMEN !!!
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 21 Impfstoffe
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/IfSG/21.htmlDanke für den Hinweis im Kommentarbereich!
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