+ + + + UNFASSBAR + + + +

GRUNDRECHT AUF KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT WEG!?

!!!! DAS STEHT IM
"INFEKTIONSSCHUTZGESETZ"
UNTER § 21 !!!!

ES GEHT NICHT UM SCHUTZ VOR INFEKTION !!!
ES GEHT UM AUFNAHME UND "SPREADEN" VON MIKROORGANISMEN !!!

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 21 Impfstoffe
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/IfSG/21.html

Danke für den Hinweis im Kommentarbereich!
————————————
Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal: https://t.me/MeineDNEWS
—————————————

4 comments

Sie vernichten alles und jeden...
Janine
Super spreader 🤮🤮🤮
7 Milliarden Menschen sollen in den nächsten Jahren umgebracht werden. Das ist das Ziel. Bill Gates hat es gesagt.