nein, gilt nicht fĂŒr Personen, die kĂŒrzer als 24 Std in einem Risikogebiet unterwegs waren oder lediglich durchgereist sind. Steht alles beim Ausw.Amt und letztlich interessiert es eh niemanden đ„ł losfahren und machen.
Laut meinem Wissensstand nicht, wenn man innerhalb sicheines Radius von 30km zur eigenen Landesgrenze und nicht lĂ€nger als 24 bzw. 48 Std. im Land aufhĂ€lt; BĂŒrokratie haltđ . Im Zweifel mal die offiziellen Webseiten frequentieren đ