Dresden steht!Gestern waren wieder zahlreiche Bürger bei einer der ältesten Bewegungen des sächsischen Bürgerprotestes auf der Straße. Auch nach 7 Jahren ist PEGIDA ein Motor der Mobilisierung gegen eine abgehobene Politikerschicht. Und immernoch am Puls der zeit!
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Es ist mir egal, was Du verdrehen willst. Du bist sowieso kein deutscher Widerstand. Also was soll's.
Maik
18:26
Ich reiche übrigens jedem die Hand, der mit mir für das deutsche Vaterland einsteht. Jeder, der unsere Heimat verteidigt, der unsere deutsche Kultur mag und das mutig auf der Straße zeigt!
Mir ist egal, ob er schwarze Haare hat oder blond, ob er rechts, links, Mitte, egal ob dick oder dünn, egal ob Atheist, Christ oder Jude.
Heimat, Freiheit, Tradition - Multi-Kulti Endstation! Also Deutschland für das deutsche Volk und so sind wir verschiedener Überzeugungen stehen doch gemeinsam zur deutschen Heimat.
Das scheint hier einigen echt abzugehen.
Was ist 1990 wirklich gelaufen?
Was ist eine Verfassunggebende-Versammlung, und welchen Rechtstatus hat Diese?
Alle nationalen und internationalen Gesetze sind auf der Seite des Verfassungsvolkes.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21
„Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung“. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. (der verfassunggebenden Gewalt des Volkes). Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
Bundesverfasssungsgerichtsgesetz § 31, Abs. 1
„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden“
UN – Selbstbestimmungsrecht der Völker: Artikel 1, Abs. 1 bis 3
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind , haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
www.deutschland276.de
Ein Symbol der Freiheit. Oft missbraucht und trotzdem ein Stück lebendige Zukunft. Denn ich brauche weder Kaiser noch Führer. Noch einen Staatsratsvorsitzenden. Und Islambolschewismus erst recht nicht.
😄😄😄
Nein. Sag ich doch, kein deutscher Widerstand...