Ich wundere mich immer wieder, mit welcher Dreistigkeit solche “ Organisationen auftreten, sie sind nicht in ihrem Land und tun aber so, sls gehöre es ihnen!! Ein ekelhaftes Pack!! 🤮 ich bin gespannt, was dabei rsuskommt, sie sind ganz sicher nicht so helle wie du Martin👍 Gruss aus der Schweiz 🇨🇭
Äh, es geht hier lediglich um die Klagebeantwortung und damit um eine Stellungnahme des Beklagten. Dieses hin und her mit Rede und Gegenrede und beidseitiger Anhörung wird sich noch hinziehen. Mit der Klagebeantwortung ist ja nicht eine Klageabweisung gemeint (wäre schön, wenn man das als Beklagter selbst machen könnte) und Glückwünsche damit ein wenig verfrüht...
zuerst musste ich herzlich lachen 😂 aber dahinter steckt halt wirklich mehr, als es anfänglich scheinen mag. Wenn ich es jemanden zutrauen würde, mit dem Koran als Beweismittel in der Hand, vor den Richter zu treten, dann dem Martin 😂
Gernot Gusner
Kenne ja die österreichische Rechtslage nicht. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Gegenseite einfach machen zu lassen? In D würde ich meine Argumente bis zu einer entscheidungsfähigen Verhandlung bewahren, unter Berücksichtigung etwaiger Schadensminderungspflicht natürlich.
Tom
Im Gegenzug würde ich das Pack ebenfalls mal wegen Verleumdung anzeigen und die doppelt Summe einfordern.
Hast EIGENTLICH RECHT, aber ich bin halt SOOO BEGEISTERT von Martin, seinem MUT und seiner UNERMÜDLICHEN ARBEIT für UNSER LAND!!! 😜😜👍👍👍❤️❤️❤️💪💪⚔️⚔️🙏🙏🇱🇻🇱🇻(Lieber Harm Wulf😅)
Wenn du zahlen musst, dann im Gegenwert von lebenden Schweinen. Erfüllungsort der Leistung: Die Vereinsräume des Klägers oder eine Moschee in Wien deiner Wahl
Also ich finde wenn sie sich GUT integrieren sollen sie doch rüch ne Moschee bauen, aber halt wirklich nur wenn sie schon Deutsch gelernt haben und sich mit Deutschland/Österreich identifizieren können
Klare Antwort NEIN: Solange im Koran steht und in der Moschee gepredigt wird, daß alle "Ungläubigen" bekämpft werden müssen ("Haus des Krieges"), solange werden sie sich wohl nicht mit uns identifizieren.
Dieses hin und her mit Rede und Gegenrede und beidseitiger Anhörung wird sich noch hinziehen.
Mit der Klagebeantwortung ist ja nicht eine Klageabweisung gemeint (wäre schön, wenn man das als Beklagter selbst machen könnte) und Glückwünsche damit ein wenig verfrüht...