So ein widerlicher Rotz soll vor einem Wahllokal in Lippe hängen!

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Das glaube ich in diesem Fall nicht.
Man hätte das Schild Wahllokal aber besser mit fotografieren sollen, wäre glaubwürdiger gewesen.
‼️Dafür darf die Polizei gerufen werden, die müssen das entfernen. Es darf keine Einflussnahme bei Wahllokal statt finden.
Habt das Recht es herunter zu reißen! Macht es und um 18 Uhr zur Wahlbeobachtung!
Gaby Schroeder
Das ist verboten.
Diefestung
Mal ganz unter uns, wer jetzt noch nicht weiß wo die Reise hingeht der gehört weg.
Jetzt erst Recht
Wenn das wirklich wahr ist, fällt das eindeutig unter Wahlbeeinflussung!
Zur Anzeige bringen. Ist laut Wahlordnung verboten
Birgit Enderle
Ich hoffe doch, dass genügend Wahlbeobachter anwesend sind, die denen auf die Finger schauen!!
Das diese Parasiten 🦠 die Wahlzettel der AfD vernichten ist sicher komisch gerade das nur der Wahlzettel OHNE Kuvert abgegeben wurde das riecht jetzt schon nach Wahlbetrug
Günter Franz
Warum werden keine genauen Angaben gemacht, um welches Wahllokal es sich handelt? Könnte ja auch in einer anderen Einrichtung so stehen!!! Und ja, ich bin AfD-Wähler!!
Karl Grubber
In Barntrup lagen mal wieder Bleistifte zum ankreuzen ......wenn wollen die verarschen
Wo liegt Lippe??? ...NRW??....🤣
GUTEN MORGEN???
Hat diesen Rotz wenigstens mal jemand abgemacht?
Das darf nicht sein. Schon garnicht am Wahllokal. Dann sollte man die Polizei holen, daß sowas entfernt wird. In diesem Wahllokal wird auf jedenfall Wahlmanipulation statt finden. Dort sollte man bei der Auszählung auf jedenfall dabei sein.
Rein da und Kreuz bei Blau!!
Norbert Rahn
Glaube ich nicht. Wer weiß wo das hängt. Halte das für Stimmungsmacher und Hetze. Auch um böse Kommentare abzuheben. Die Plattformen sind voll davor, Lasst euch nicht ärgern.
Karl Grubber
In Barntrup lagen mal wieder Bleistifte zum ankreuzen ......wenn wollen die verarschen
Schreibstift in der Wahlkabine



Gemäß § 50 Absatz 2 Bundeswahlordnung soll in der Wahlkabine ein
Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts
gelten Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte,
Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und
ähnliche.


Eine Verletzung der Grundsätze des Wahlrechts ist dadurch nicht zu
befürchten. Die einzelnen Wahlvorstände sind mit Mitgliedern der
verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen
Stimmen ist öffentlich, so dass eine Manipulation durch Dritte
ausgeschlossen ist.


Bestehen bei Wahlberechtigten dennoch Bedenken, so spricht nichts
gegen die Benutzung eines eigenen, mitgebrachten Schreibstiftes, etwa
eines Kugelschreibers.


Trotzdem sinnvoll immer seinen eigenen KUGELSCHREIBER mitzunehmen :)
Heike
Falls das echt ist, Polizei rufen. Das ist verboten.
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