§ 9 SBGG – Spannungs- und Verteidigungsfall (1) Für die Dauer eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls bleibt die amtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen weniger als zwei Monate vor Eintritt des Spannungs- oder Verteidigungsfalls erfolgt ist.
Unglaublich oder 🤣, so viel zum Thema "man ist eine Frau wenn man sich als Frau fühlt"...
Das zeigt eigentlich nur, wie Bösartig diese Faschisten da oben sind‼️
Man soll nicht über hässliche Menschen spotten, hat meine Oma immer gesagt. Aber bei ihm muss man wirklich mal ne Ausnahme machen...... Der Typ schaut aus wie ne ausgeleckte Hundeschüssel. Wenn der Nachts vor die Tür geht dann heult der Mond die Wölfe an. Da werden selbst hässliche Frauen wieder attraktiv, glaub ich.
§ 9 SBGG – Spannungs- und Verteidigungsfall
(1) Für die Dauer eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls bleibt die amtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen weniger als zwei Monate vor Eintritt des Spannungs- oder Verteidigungsfalls erfolgt ist.
Unglaublich oder 🤣, so viel zum Thema "man ist eine Frau wenn man sich als Frau fühlt"...
Das zeigt eigentlich nur, wie Bösartig diese Faschisten da oben sind‼️
Is schon schlimm wenn Menschen psychisch sehr instabil sind und sich der Hilfe durch Spezialisten verwehren.