Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen, die das Tragen einer Alltagsmaske unmöglich machen, werden von IKEA nun mit Hunden gleichgesetzt.
Sie müssen leider draußen bleiben‼️
Auch haben wir von Mitarbeitern des Kundenservice erfahren, dass einzelne Mitarbeiter bereits abgemahnt wurden, weil sie ohne Maske aber mit ärztlichem Attest zur Arbeit erschienen sind.
Wir haben beschlossen IKEA zu boykottieren, denn Diskriminierung in Deutschland sollte auf gar keinen Fall salonfähig gemacht und unterstützt werden.
Im 3.Reich wurden auch Menschen diskriminiert und ausgeschlossen. Somit sollte jeder wissen, wie Ikea bewertet werden muss!
Petra Vietoris
Ich war schon seit über zehn Jahren nicht mehr in der Bude! Einfach, weil ich die Sachen von Ikea potthässlich finde. Und weil ich lieber kleinere Geschäfte unterstütze, die gute, individuelle Produkte herstellen und Steuern zahlen! Ich hab nichtmal nen Teelichthalter von denen.
Der Laden ist ab heute für mich gestorben. Es fehlt nur noch der judenstern aufgenäht für Menschen mit einer Behinderung. Ikea ist der wahre Nazi.
Koralle
Ikea mutiert zum Anhänger des Faschismus. Das ist Denuzination vom Feinsten und was ist in Schweden los. Nichts. Ich gehe auch nicht mehr zu Ikea. Ich unterstütze die Möbelindustrie in Deutschland. Es geht ja hier im Mittelstandbereich der Wirtschaft den Berg ab, was von der Politik und seinen Hintermännern gewollt ist.
Wieder einer mehr auf der boykottierten Liste . Finger weg von solchen Globalisten
Martina
Für mich ist IKEA auch gestorben. Die schaffen sich somit selbst ab - das ist kurzfristiges Denken, aber die Leute werden das nicht vergessen und diesen Laden auch nach Corona meiden - zumindest ist das bei mir so. Im Moment kann man sehr gut sehen, wer Arsch in der Hose hat und wer eben nicht!!!
DMI Science & Research of Perception
Nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Kunden in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, auf sämtlichen allgemeinen Flächen von Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen verpflichtet, eine Mundnasebedeckung zu tragen. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen gilt dies nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasebedeckung tragen können. Nun habe ich oft gelesen, dass Supermarktinhaber aufgrund des ihnen zustehenden Hausrechts berechtigt sein sollen, Kunden, die ohne eine Mundnasenbedeckung einkaufen gehen, den Zutritt zu verweigern. Zwar können nach § 2 Abs. 3 S. 5 der CoronaSchVO NRW Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung nicht beachten, von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen werden. Aber solch ein Ausschluss kann nur dann greifen, wenn überhaupt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung besteht. Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine Mundnasenbedeckung nicht tragen können, besteht eine solche Verpflichtung ja gerade nicht. Somit können Supermarktinhaber diesen Personen auch nicht unter Berufung auf diese Regelung oder ihr etwaiges Hausrecht den Zutritt verweigern und sie vom Einkaufen ausschließen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ , vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99. Der Zutritt kann allenfalls nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. Das bedeutet, dass die Zutrittsverweigerung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf. Da Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasenbedeckung tragen können, von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen sind, liegt ein sachlicher Grund für deren Ausgrenzung ja gerade nicht vor. ...
DMI Science & Research of Perception
... Diesen Personen kann der Zutritt nicht verweigert werden. Schließen die Supermarktinhaber diese Kunden dennoch aus, so ist dies als willkürlich zu bewerten. Darüber hinaus diskriminieren die Supermarktinhaber diese Kunden. Aus meiner Sicht haben Kunden, denen unberechtigt der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, und somit zu ihrer Grundversorgung, verwehrt worden ist und wird, einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung. Ich habe, im Auftrag meiner Mandanten, einige Lebensmittelgeschäfte in Dortmund und im Umkreis angeschrieben und hierauf hingewiesen. Nun kommen wir zu der Frage, ob der Supermarktinhaber oder dessen Mitarbeiter ein Recht darauf hat/haben, ein Attest von diesen Kunden zu fordern und in dieses Attest Einsicht zu nehmen. Meine Antwort lautet klar: nein! Dieses Recht ergibt sich aus der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen nicht. Auch das Hausrecht geht nicht so weit, dass von Kunden gefordert werden kann, dass diese ihre Daten- und Patientenschutzrechte vollständig aufgeben. Solche Atteste enthalten in aller Regel personenbezogene Daten (Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht) des Patienten, Name und Adresse des behandelnden Arztes und ggf. auch eine Diagnose. Ebenso wenig besteht die Verpflichtung der Kunden, ein entsprechendes Attest mitzuführen. Eine Mitführpflicht wurde in der Verordnung nicht verankert. Die in § 2 Abs. 3 S. 2 Coronaschutzverordnung NRW genannten medizinischen Gründe sind nach meinem Dafürhalten in geeigneter Art und Weise lediglich glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist keinesfalls die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Deshalb ist es m.E. völlig ausreichend, sich auf medizinische Gründe bloß zu berufen. Oft wird aber argumentiert, dass die Ordnungsbehörden/Polizei deshalb ein Recht darauf hätten, Einsicht in die Atteste zu nehmen, weil durch das Nichtragen der MNB der Verdacht der Begehung einer Ornungswidrigkeit bestünde. Dieser Ansicht kann ich nicht folgen. Denn, wenn sich der Kunde ausdrücklich auf medizinische Gründe beruft, so muss für jeden Beamten/Mitarbeiter spätestens in diesem Zeitpunkt klar sein, dass diese Person keine Ordnungswidrigkei begeht, weil sie von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen ist. Auch im Bußgeldverfahren gilt nämlich die Unschuldsvermutung. Es ist nicht die ... Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss die Behörde oder ggf. später Gericht die Täterschaft bzw. den Verstoß gegen die CoronaSchVO NRW des Betroffenen nachweisen. Quelle: Anwaltskanzlei Ivett Kaminski | https://www.youtube.com/watch?v=liiZTuom04g
In dem Mülllager würde ich mit und ohne Maske nichts kaufen.
DMI Science & Research of Perception
Den Gewerbetreibenden wird mit der Einhaltung der Corona-Auflagen viel abverlangt. Viele haben Angst vor hohen Bußgeldern, obwohl diese in den meisten Fällen (außer in Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland (Stand 10.09.2020)) nicht drohen. Einige schießen jedoch über das Ziel hinaus, indem sie befreiten Personen die Bedienung ver- weigern oder ein Hausverbot erteilen.
Dies kann zu Beseitigung- und Haftungsansprüchen von befreiten Personen führen. Es ist ein oft geglaubter Mythos, dass Ihnen als Gewerbetreiber ein beliebiges Hausrecht zusteht. Insbesondere wenn Sie Ihr Geschäft für die Allgemeinheit geöffnet haben und es sich um eine systemrelevante Einrichtung handelt, dürfen Sie einzelne Personen nicht diskriminieren, schon gar nicht Behinderte und/oder chronisch Kranke, indem sie unbe- rechtigt aus Ihrem Geschäft ausgeschlossen werden. - Paragraph 203 StGB -
100% dabei .-.--Ikea hat so viel gute Konkurenz wie Aktion oder Tk Max die erlabuen sich mehr und mehr und vorallem die Möbel sind meist ...ja einmal übersiedlen ist es vorbei ....dann brechen sie von selbst auseinander....geklebte Holzspannplatten besonders gesund im Kinderzimmer ;) ..ikea ..das wars dann....mit dort einzukaufen ...
es ist eine Verordmnung und kein Gesetz es ist eine Lüge zu behaupten die Firmen wären für ihre kUnden hjaftbar in der Verordnung steht .... es ist kein Attest vorzuweisen ..man muss nicht mal eines haben ...im falle einer klage dann muss Attest da sein ..den die Diagnose im Attest geht weder den Fa Inhaber noch den Polizisten was an.....als odie Ausrede zählt aber schon gar nicht -....!
- ich hab's schonmal geschrieben: es müsst wer von weit her kommen, ausm Universum und dem ein Ende bereiten in dem er oder sie all jene mitnehmen die dafür sorgten dass es so ist wie es sich schon seit zig-Jahren so zeigt und die Verarschung weiterhin anhält, das Lügen und Betrügen, das Ausbeuten und was man mit menschenverachtenden Zuständen schon gar nicht mehr beschreiben kann, und dort droben wo es Luftleeren Raum gibt rauswerfen, damit die Erde befreit wird von all dem Dreck und Abschaum was ich mit Mensch nicht mehr bezeichnen möchte!
Dita
Ich fliege regelmässig raus aus dem REAL-Viersen trotz Attest, obwohl sie das nicht tun dürfen, tun sie es trotzdem, leider gibt es keinen Anwalt in der Umgebung der sich trauen würde gegen den Filialleiter vorzugehen, bzw mich dahin zu begleiten ...
carel
So sieht man das man NUR bei eure eigenen mittelständischen Betrieben einkaufen sollte
Weil die großen wie Amazone die gehören zu den Satanismus
Finger weg von solchen Globalisten
Viele haben Angst vor hohen Bußgeldern, obwohl diese in den meisten Fällen (außer in
Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland (Stand 10.09.2020)) nicht drohen. Einige
schießen jedoch über das Ziel hinaus, indem sie befreiten Personen die Bedienung ver-
weigern oder ein Hausverbot erteilen.
Dies kann zu Beseitigung- und Haftungsansprüchen von befreiten Personen führen. Es
ist ein oft geglaubter Mythos, dass Ihnen als Gewerbetreiber ein beliebiges Hausrecht
zusteht. Insbesondere wenn Sie Ihr Geschäft für die Allgemeinheit geöffnet haben und es
sich um eine systemrelevante Einrichtung handelt, dürfen Sie einzelne Personen nicht
diskriminieren, schon gar nicht Behinderte und/oder chronisch Kranke, indem sie unbe-
rechtigt aus Ihrem Geschäft ausgeschlossen werden.
- Paragraph 203 StGB -
Weil die großen wie Amazone die gehören zu den Satanismus