Stadionverbot! Versammlungsverbot! Konzertverbot! - Landesregierung plant ab dem 23. August neue Verordnung gegen Ungeimpfte!„
Niemand wird in Deutschland gegen seinen Willen geimpft. Auch die Behauptung, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ihre Grundrechte verlieren, ist absurd & bösartig. Lassen Sie uns Falschnachrichten & Verschwörungstheorien gemeinsam entgegentreten.“
Michael Kretschmer im Mai 2020
Anderthalb Jahre später holt Sachsens Ministerpräsident zum großen Schlag gegen Ungeimpfte aus und schafft damit faktisch eine Impfpflicht: Mit einer neuen Verordnung soll Ungeimpften die Teilnhabe am öffentlichen Leben drastisch eingeschränkt werden, so kann ihnen der Stadion- oder Konzertbesuch untersagt werden, aber auch Versammlungen von Ungeimpften werden durch eine Teilnehmerbeschränkung auf 10 Personen faktisch verboten. Für Geimpfte sollen all diese Beschränkungen nicht gelten.Greifen sollen die Beschränkungen nach der neuen Verordnung, sobald eine „Überlastungsstufe“ erreicht wird, die sich an der Zahl der Krankenhausbetten – sachsenweit – orientiert. Wenn demnach in Görlitz die Krankenhäuser voll sind, wird in Zwickau das öffentliche Leben zum Erliegen gebracht. Und umgekehrt. Vor der „Überlastungsstufe“ soll es zudem eine Vorwarnstufe geben, bei der nahezu alle Aktivitäten an einen Testnachweis geknüpft werden, dieser Schritt wird Erreichen der Überlastungsstufe wertlos, ab dann bleiben die wenigen, noch verbleibenden Freiheiten ausschließlich Geimpften vorenthalten.
Damit schaffen Kretschmer und Co Fakten: Sie wollen rund der Hälfte der Bürger, die nicht bereit sind, medizinische Versuchskaninchen zu spielen, das Leben zur Hölle machen, bis sie sich impfen lassen. Ob sie damit jedoch beim trotzigen, sächsischen Charakter Erfolg haben werden, darf (hoffentlich) bezweifelt werden.Zum „Schwätzer des Tages“ darf übrigens dem CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß gratuliert werden, der gestern noch in einer Diskussion mit kritischen Stadträten darauf verwies, dass es keine Impfpflicht gäbe, weil private Unternehmen selbständig entscheiden können, wen sie beispielsweise in ihr Fußballstadion lassen. Einen Tag später wird bekannt, dass die Landesregierung, zu deren Partei Krauß gehört, eine Verordnung erlässt, die es privaten Unternehmen untersagt, bei Erreichen gewisser „Überlastungsstufen“ Ungeimpfte ins Stadion zu lassen. Offensichtlich halten uns diese Politiker nicht nur für äußerst dämlich, sondern auch für sehr vergesslich.
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ausserdem
Zur BRD-Wahl berechtigt sind nur Personen mit Staatsangehörigkeitsausweis(100%Ärzte,Richter,Anwälte,angeblich Bedienstete, angeblich Parteigründer). siehe Wahlgesetz §12+ 116GG, dazu die kleine Anfrage zum Thema STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS von der GrünenSchmoddersekte beachten.
die Stimmen von PERSONA L-Ausweisträgern sind logischerweise ungültig, da sie keine Deutschen nach 116GG sondern Staatenlose sind.
https://kleineanfragen.de/baden-wuerttemberg/16/1883-staatsangehoerigkeitsausweis
"Übereinkommen über die Rechtsstellung der staatenlosen"
https://www.refworld.org/cgi-bin/texis/vtx/rwmain/opendocpdf.pdf?reldoc=y&docid=48904f2f2 (Artikel 27)
Es liegt bei jedem selbst, was er an seinem Eintritt in seinem Laden oder was auch immer anbringt!
Wer auf das Geld der Gesunden verzichten kann und möchte, kann sich von der DEHOGA oder selbst ein Schild machen lassen.
Und wer kein Schild hat wird von den Behörden auch nicht mit irgendwelchen Kontrollen konfrontiert.
Es sollte sich jeder mal die Mühe machen und sich mit dem Thema richtig auseinandersetzen.
Wenn eine Frau die ein Ladenlokal betreibt und Angst vor Ungeimpften hat und dann noch eine Klage einreicht, obwohl sie durch ihr Hausrecht schon klare Vorlage hat. Sie aber nicht so richtig verstanden hat das sie nicht jeden in ihrem Laden dulden muss!
Ist für mich eigentlich überhaupt unklar, wie so eine Person sich Selbstständig machen konnte!
Das sind Grundlagen die jeder Selbstständige wissen sollte und muss!