Stadionverbot! Versammlungsverbot! Konzertverbot! - Landesregierung plant ab dem 23. August neue Verordnung gegen Ungeimpfte!

„Niemand wird in Deutschland gegen seinen Willen geimpft. Auch die Behauptung, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ihre Grundrechte verlieren, ist absurd & bösartig. Lassen Sie uns Falschnachrichten & Verschwörungstheorien gemeinsam entgegentreten.“
Michael Kretschmer im Mai 2020

Anderthalb Jahre später holt Sachsens Ministerpräsident zum großen Schlag gegen Ungeimpfte aus und schafft damit faktisch eine Impfpflicht: Mit einer neuen Verordnung soll Ungeimpften die Teilnhabe am öffentlichen Leben drastisch eingeschränkt werden, so kann ihnen der Stadion- oder Konzertbesuch untersagt werden, aber auch Versammlungen von Ungeimpften werden durch eine Teilnehmerbeschränkung auf 10 Personen faktisch verboten. Für Geimpfte sollen all diese Beschränkungen nicht gelten.

Greifen sollen die Beschränkungen nach der neuen Verordnung, sobald eine „Überlastungsstufe“ erreicht wird, die sich an der Zahl der Krankenhausbetten – sachsenweit – orientiert. Wenn demnach in Görlitz die Krankenhäuser voll sind, wird in Zwickau das öffentliche Leben zum Erliegen gebracht. Und umgekehrt. Vor der „Überlastungsstufe“ soll es zudem eine Vorwarnstufe geben, bei der nahezu alle Aktivitäten an einen Testnachweis geknüpft werden, dieser Schritt wird Erreichen der Überlastungsstufe wertlos, ab dann bleiben die wenigen, noch verbleibenden Freiheiten ausschließlich Geimpften vorenthalten.

Damit schaffen Kretschmer und Co Fakten: Sie wollen rund der Hälfte der Bürger, die nicht bereit sind, medizinische Versuchskaninchen zu spielen, das Leben zur Hölle machen, bis sie sich impfen lassen. Ob sie damit jedoch beim trotzigen, sächsischen Charakter Erfolg haben werden, darf (hoffentlich) bezweifelt werden.

Zum „Schwätzer des Tages“ darf übrigens dem CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß gratuliert werden, der gestern noch in einer Diskussion mit kritischen Stadträten darauf verwies, dass es keine Impfpflicht gäbe, weil private Unternehmen selbständig entscheiden können, wen sie beispielsweise in ihr Fußballstadion lassen. Einen Tag später wird bekannt, dass die Landesregierung, zu deren Partei Krauß gehört, eine Verordnung erlässt, die es privaten Unternehmen untersagt, bei Erreichen gewisser „Überlastungsstufen“ Ungeimpfte ins Stadion zu lassen. Offensichtlich halten uns diese Politiker nicht nur für äußerst dämlich, sondern auch für sehr vergesslich.

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75 comments

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Carsten
Danke für den link
Da müsste ja eine Klagewelle kommen !?! Gegen dieses Verbrechen
Antje Birgit Lessau
🌞 Marsi_ Anne
Bis dahin haben die Sachsen sich hoffentlich vernetzt aber nicht in unzähligen Kanälen sondern in einem SachsenNetzwerk mit "Unternetzen" wie Bildung, Freizeit/Sport/Tanz/ , Versorgung, Sicherstellung und Zubereitung von Nahrung/ SICHERHEIT für die Bevölkerung etc. ... falls noch nicht vorhanden 💞✌🏼.
Ja, macht durch aus Sinn der Gedanke. Ich bin auch schon am basteln. Lasse mir von nichts und niemanden, was verbieten. Ich hab schon immer gemacht, was ich wollte. War schon als Kind nen Sturkopp und daran hat sich bis heute nichts geändert.
Ihr könnt es wieder sehen: die Politiker lügen wie gedruckt. Diesem Pack kann man nicht trauen.🤮🤮🤮
Sandra
Versammlung. Hm, da hat wohl jemand Schiss vor den Montagsspaziergängern. Mir egal. 🖕🖕🖕Es werden hoffentlich noch mehr. 👌👌👌
Alle Politmarionetten gehören zum Deep State niemand ist ausgenommen ich glaube noch nicht einmal mehr das dieser noch da ist!
Jörg Wäbisch
Speichellecker mehr nicht. Personen die für Menschen nichts übrig haben!
Ist doch eh alles egal....es sind WAHLEN denkt dran.....wer zuletzt lacht...lacht am BESTEN :-)))))
https://t.me/FranceResistanceNews Nachrichten und Bilder aus Frankreich nach der Einführung des Gesundheitspasses. Der Vorreiter zu dem was hier bald kommt?
Cat
Ist doch eh alles egal....es sind WAHLEN denkt dran.....wer zuletzt lacht...lacht am BESTEN :-)))))
JEDE zugelassene Partei der BRD darf eine kriminelle Vereinigung sein (StGB §129 Absatz 1 + Absatz 3, Satz 1). Sie sind von den Strafen ausgenommen!
ausserdem

Zur BRD-Wahl berechtigt sind nur Personen mit Staatsangehörigkeitsausweis(100%Ärzte,Richter,Anwälte,angeblich Bedienstete, angeblich Parteigründer). siehe Wahlgesetz §12+ 116GG, dazu die kleine Anfrage zum Thema STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS von der GrünenSchmoddersekte beachten.
die Stimmen von PERSONA L-Ausweisträgern sind logischerweise ungültig, da sie keine Deutschen nach 116GG sondern Staatenlose sind.

https://kleineanfragen.de/baden-wuerttemberg/16/1883-staatsangehoerigkeitsausweis

"Übereinkommen über die Rechtsstellung der staatenlosen"
https://www.refworld.org/cgi-bin/texis/vtx/rwmain/opendocpdf.pdf?reldoc=y&docid=48904f2f2 (Artikel 27)
Jan Höhne
Ja aber wenn der Kneipe dann das Gewerbe untersagt wird,oder Strafen auferlegt werden da haben die Betreiber sicher Angst?Ist schwierig...
Erst wenn man das Schild mit der Aufschrift "3G oder 2G Zutritt" an die Tür macht, darf das Ordnungsamt oder auch die Polizei das Hausrecht verteidigen!
Es liegt bei jedem selbst, was er an seinem Eintritt in seinem Laden oder was auch immer anbringt!
Wer auf das Geld der Gesunden verzichten kann und möchte, kann sich von der DEHOGA oder selbst ein Schild machen lassen.
Und wer kein Schild hat wird von den Behörden auch nicht mit irgendwelchen Kontrollen konfrontiert.
Es sollte sich jeder mal die Mühe machen und sich mit dem Thema richtig auseinandersetzen.
Wenn eine Frau die ein Ladenlokal betreibt und Angst vor Ungeimpften hat und dann noch eine Klage einreicht, obwohl sie durch ihr Hausrecht schon klare Vorlage hat. Sie aber nicht so richtig verstanden hat das sie nicht jeden in ihrem Laden dulden muss!
Ist für mich eigentlich überhaupt unklar, wie so eine Person sich Selbstständig machen konnte!
Das sind Grundlagen die jeder Selbstständige wissen sollte und muss!