❌❌❌OFFIZIELL: STAATLICHE ZENSUR❌❌❌

Rechtzeitig zum Aschermittwoch 2021 erhielten KenFM und weitere zwölf Medienplattformen ein Schreiben von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), in dem ihnen die Nicht-Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflicht unterstellt wurde. Dabei bezog sich die Landesmedienanstalt auf vier Beiträge, schränkte jedoch ein, dass es sich hier lediglich um Beispiele handele. Trotzdem wurde den Portalen mitgeteilt, dass sie „generell“ unter Verdacht stünden, unsauber zu arbeiten.

Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“


Ein Exemplar der "legalen" staatlichen Zensur:
https://t.me/FaktenFriedenFreiheit/8479

Quelle: snanews

DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit

4 comments

Hendrik Poh
Gabs das Grundgesetz hier mal ? 🙃
Gibt es dazu auch eine Begründung? Haben die angeschriebenen sich nicht die Hände gwaschn?
Ich finds irgendwie lustig wie das ganze formuliert ist. Wenn man bedenkt, dass die Energie das Wort "nicht" nicht kennt... Sie unterstellen ihnen die NICHT-Einhaltung der journalistischen Sorgfaltpflicht 🤣🤣🤣 würde sagen, alles richtig gemacht oder?
Auch das Unterbewusstsein kennt keine Verneinung. Sprich es wird quasi aufgenommen "du bist der journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen und deshalb wirst du jetzt bestraft"