❌❌❌OFFIZIELL: STAATLICHE ZENSUR❌❌❌Rechtzeitig zum Aschermittwoch 2021 erhielten KenFM und weitere zwölf Medienplattformen ein Schreiben von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), in dem ihnen die Nicht-Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflicht unterstellt wurde. Dabei bezog sich die Landesmedienanstalt auf vier Beiträge, schränkte jedoch ein, dass es sich hier lediglich um Beispiele handele. Trotzdem wurde den Portalen mitgeteilt, dass sie „generell“ unter Verdacht stünden, unsauber zu arbeiten.
Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“Ein Exemplar der "legalen" staatlichen Zensur:
https://t.me/FaktenFriedenFreiheit/8479Quelle:
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