ZERO, NULL, NADA!!! Zahle schon viele, viele Jahre nicht mehr. Und hätte gern mein Geld zurück, wenn endlich rauskommt, dass das alles ILLEGALE ABZOCKE war;-)
1. Die müssen uns unsere bisher gezahlten Gebühren 1:1 zurückzahlen, weil der Rundfunkstaatsvertrag einseitig NICHT eingehalten wurde.
2. Da sie tilgungsfreie Strukturkredite aus unser aller Kollateralansprüche erhalten, für die wir die Haftung übernehmen, müssen sie auch diese Strukturkredite vollständig zurückzahlen (tilgen), bzw. diese Kredite werden fällig gestellt.
3. Dann muss der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk komplett und unwiderruflich zerschlagen werden. Es darf pro Bundesland nur EIN EINZIGES vollständig eigenständiges ÖR-Fernsehprogramm (muss auch nicht zwingend ein Vollprogramm sein) geben und nur maximal drei Radioprogramme (Adult Contemporary, Kultur, Info/Nachrichten). Alles andere müssen die Anstalten PRIVAT finanzieren.
4. Diese verbliebenen Programme werden aus FREIWILLIGEN Gebühren finanziert, die entweder aus vertragsrechtlich sauber und rechtsverbindlich geregelten Haftungszusagen aus dem Kollateralanspruch eines jeden Einzelnen oder aus eine Art Abonnement finanziert wird. Werbung im ÖRR gehört abgeschafft und verboten.
5. In den Sozialen Medien hat ein ÖRR NIX aber auch GAR NIX zu suchen! Beiträge, die einmal öffentlich finanziert wurden, dürfen nicht noch einmal refinanziert werden (z. B. Weiterverkauf oder monetarisiert auf Plattformen verwendet werden)
Casino10
Ein Euro aus dem Einkaufswagen
G. S.
Die müssten mir für den Schund den sie bringen mir noch Schmerzensgeld hinzu zahlen ansonsten keinen Cent noch nicht einmal den Dreck unterm Fingernagel
tj
Ich wäre für Schmerzensgeld für alle die diesen linken Dreck bezahlen müssen!
Da wir ja jetzt den abgelehnten Matombe Ukumbu beim BR im Rundfunkrat verköstigen, bin ich der Meinung das 150€ ausreichen, schließlich müßen wir noch die Familie importieren ... 🤢
Alex
Die sollen mir alles zurück zahlen diese Gauner. Das wäre fair.
2. Da sie tilgungsfreie Strukturkredite aus unser aller Kollateralansprüche erhalten, für die wir die Haftung übernehmen, müssen sie auch diese Strukturkredite vollständig zurückzahlen (tilgen), bzw. diese Kredite werden fällig gestellt.
3. Dann muss der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk komplett und unwiderruflich zerschlagen werden. Es darf pro Bundesland nur EIN EINZIGES vollständig eigenständiges ÖR-Fernsehprogramm (muss auch nicht zwingend ein Vollprogramm sein) geben und nur maximal drei Radioprogramme (Adult Contemporary, Kultur, Info/Nachrichten). Alles andere müssen die Anstalten PRIVAT finanzieren.
4. Diese verbliebenen Programme werden aus FREIWILLIGEN Gebühren finanziert, die entweder aus vertragsrechtlich sauber und rechtsverbindlich geregelten Haftungszusagen aus dem Kollateralanspruch eines jeden Einzelnen oder aus eine Art Abonnement finanziert wird. Werbung im ÖRR gehört abgeschafft und verboten.
5. In den Sozialen Medien hat ein ÖRR NIX aber auch GAR NIX zu suchen! Beiträge, die einmal öffentlich finanziert wurden, dürfen nicht noch einmal refinanziert werden (z. B. Weiterverkauf oder monetarisiert auf Plattformen verwendet werden)