Gesinnungsjustiz: Jens Maier kehrt nicht ins Richteramt zurück

Von MANFRED ROUHS | Das zuständige Dienstgericht am Landgericht Leipzig verwehrt dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier die Rückkehr ins Richteramt. Es sei „zwingend geboten“, ihn in den Ruhestand zu versetzen, heißt es in dem Urteil (Az. 66 DG 2/22). Die grüne sächsische Justizministerin triumphiert: „Die Entscheidung ist bundesweit richtungsweisend. Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen.“

4 comments

irgendwer sagte das schon mal: "Sie sind ja ein schäbiger Lump" - mittlerweile ist es soweit, daß ich im Ausland englisch spreche und versuche nicht als Deutscher in Erscheinung zu treten, es ist zu kotzen...
Meine Wut auf dieses kriminelle,.linksversiffte Polit Pack wird immer größer.
Was für eine Verfassung in Bunt-DE denn ?? Die sogenannte deutsche Verfassung ist doch nur Makulatur in einem nicht souveränen Land !!
Wie sich die Zeiten ändern, wenn man sich für das Grundgesetz einsetzt, dann ist man ein sogenannter Verfassungsfeind ... Finde den Fehler ...