Du laberst einen Mist! 🤦🏼♂️ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!
Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.
Butterbirne...
Frank Schenk
Jeden Tag kommen ein paar mehr Leute dazu, bei der nächsten Wahl ihr Kreuz woanders zu setzen.
Marko hat Bullshit erzählt. Also lass dir keinen Bären aufbinden! Natürlich kannst Du jemanden "festnehmen", vor allem auf frischer Tat. Das ist geregelt nach § 127 StPO. Der BGH lässt sogar einen Tatverdacht genügen. Dafür müssen halt starke Verdachtsmomente vorliegen.
Die Polizei hat uns was anderes gesagt. Es sei freiheitsberaubung. Interessant dass es anders ist. Vielen Dank für die Info. Hätte man nur etwas freundlicher sagen können. Ich denke, wir stehen alle auf der selben Seite...
Sadhu
Die tun doch nichts. Die Affen nur ab
Mars Wilde
Ich möchte hier jeden bitten, wenn ihr so etwas erlebt... blaubt an euch und geht auf diesen Menschen mit aller Härte rauf. Solche Menschen würden sich niemals so in ihrem Land verhalten, da sie Angst vor den Konsequenzen haben.
Und nebenbei haben wir da immer noch den § 32 StGB, auch bekannt als Notwehr. Vorraussetzung ist nur *gegenwärtiger* rechtswidriger Angriff. Wenn der Typ also die Einrichtung zerstört, dann ist das ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff (Sachbeschädigung). Und da wäre mein Tipp: Im Notfall zur Notfallausrüstung greifen :-) --> Feuerlöscher geholt, gut zwischen die Augen zielen und ab damit. Wenn man dem Laden eine Freude machen will, am besten etwas außerhalb wegen des Drecks, aber immer dran denken: der Angriff muss noch gegenwärtig sein!
9mm und Ruhe ist! Der nächste der Was schweres in die Hand nehmen könnte müsste dem die N…..r Fr..se einschlagen🤮💩👊😡 sofort in seinen Dschungel abschieben!!!😤🤮
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!
Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.
Butterbirne...
Also lass dir keinen Bären aufbinden!
Natürlich kannst Du jemanden "festnehmen", vor allem auf frischer Tat. Das ist geregelt nach § 127 StPO.
Der BGH lässt sogar einen Tatverdacht genügen. Dafür müssen halt starke Verdachtsmomente vorliegen.
Schützt unser Land 😘
Und ja, sind wir! ☕☝🏻
steht doch oben links 😎😁✌️