"Beide Toten sind nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft polizei- und justizbekannt. Sie sind demnach jeweils mehrfach mit Körperverletzungsdelikten, Widerständen gegen und tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten". (also Mörder und Opfer)
Nach BILD-Informationen ist der Messer-Angreifer als brutaler Gewalttäter bekannt und mindestens zweifach verurteilt worden. Im Juni 2023 erhielt er eine Bewährungsstrafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte. Kriminell wurde er nicht nur in Berlin, sondern auch in Sachsen und Brandenburg.
Er besaß laut Berliner Staatsanwaltschaft eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 12. Oktober 2025. Nach Angaben der Senatsinnenverwaltung ist er 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Flüchtling anerkannt worden und durfte aus „humanitären Gründen“ in Deutschland bleiben. Regelmäßig soll sein Schutzstatus überprüft worden sein.
Dieses System ist so krank. Ein brutaler Gewalttäter darf aus "humanitären Gründen" in Buntland bleiben. Dem eigenen Volk kann dieser Abschaum ja zugemutet werden. Dem Polizisten, der ihn erledigt hat, gehört eine Lohnerhöhung.
Ja, "gute Leute sterben" ist bei einem Kriminellen nicht sehr angebracht. Er war wohl nicht gerade einer, der solchen Konflikten aus dem Weg gegangen ist
Das einzige positive ist, dass der Täter durch Schüsse durch die Polizei so verletzt wurde. Das er es nicht überlebte. So kann er nie wieder jemanden verletzen. Ruhe in Frieden Steve.
Habe ich auch gelesen ,das Opfer war auch sehr oft Täter .
Stan
Hat ein Muselmane seine Leiche in den Arsch gefickt?
Caroline X
Im Gemüt des Almans wurzelt tief das Floriansprinzip ; um ihn rum stapeln sich die Abgemesserten, Überfahrenen und Guippenvergewaltigten und er chillt gemütlich weiter, denn ihn hat's ja mal wieder nicht getroffen !