++ Oberverwaltungsgericht sitzt Eilklage gegen Testpflicht weiter aus: Keine Entscheidung bis Freitagnachmittag gefallen! ++Das Verhalten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, das weitgehend von Kretschmers CDU-Kumpanen besetzt ist, grenzt an Arbeitsverweigerung. Bereits zu Beginn der letzten Woche hatte Rechtsanwalt Martin Kohlmann eine Eilklage gegen die Testpflicht an Schülern eingereicht – normalerweise muss diese vor dem Ereigniseintritt entschieden werden. Das Gericht gab der Kretschmer-Regierung 10 Tage Zeit für eine Stellungnahme, obwohl bereits seit dieser Woche Kinder unter Zwang getestet werden. Überraschenderweise hat die Landesregierung jedoch bereits am Mittwoch erwidert (O-Ton: Die Testungen sind nicht so schlimm, es würden auch Spucktests angestrebt und außerdem würden die Testungen erst nächste Woche begonnen, kurz gefasst ein realitätsfernes und wahrheitswidriges Pamphlet aus einer abgehobenen Politikerschicht). Auf diese Erwiderung wurde durch die Kanzlei Kohlmann noch am Mittwochmittag eingegangen und die offensichtlichen Lügen der Landesregierung widerlegt.
Seit nunmehr zwei Tagen liegt der Spielball also trotz aller Verzögerungstaktik wieder beim Oberverwaltungsgericht. Das Verhalten der Richter grenzt mittlerweile an eine politisch motivierte Arbeitsverweigerung: Selbst wenn diese die Eilklage abweisen wollen, müssen sie entscheiden, um Rechtsmittel vor dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht einzulegen. Aber das soll offenbar gezielt verunmöglicht werden. Wir erleben einen immer offeneren Zusammenbruch von dem, was bisher noch an rechtsstaatlichen Abläufen übrig geblieben ist.Kritische Medien dürfen das OVG gerne zur Stellungnahme auffordern, wann es zu entscheiden gedenkt. Auch wenn in einigen Landkreisen durch die neuerliche Schulschließung zumindest im Hinblick auf die Testungen Zeit gewonnen wurde, wird es aber immer notwendiger, sich mit anderen, betroffenen Eltern zusammenzuschließen und an den jeweiligen Schulen deutlich zu machen, dass Massentestungen gesunder Kinder mit selbst durchgeführten „Nasenabstrichen“ ein nicht hinehmbares Risiko darstellen!
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-> Coronatest
-> unter Abschnitt ist eine Darstellung in Tabellenform
->... erlaubt ist auch die Glaubhaftmachung...
Aber nicht ANWEISEND!
Überschrift steht Schnelltest ist aber angeblich ein Selbsttest
Personenbezogenen Daten--liegen der Schule vor - warum dann die Einwilligung?
Erklärung ist FREIWILLIG keine PFLICHT
Testmaterial verbleibt in der Schule und wird dort angeblich entsorgt
Test findet innerhalb der Schule statt -- was ist wenn aus einem negativen Test ein positiver daraus gemacht wird, um die Zahlen anzuheben?
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.